Beschluss:

Der Naturschutzbeirat erhebt gem. § 75 Abs. 1 LNatSchG NRW keinen Widerspruch gegen die Erteilung der für die Fällung von 8 Erlen und 2 Eschen am Schloss Myllendonk erforderlichen Befreiung gem. § 67 Abs. 1 BNatSchG. Für die entfallenden Eschen ist Ersatz durch Ergänzung der Eichenallee zu pflanzen. Die entstehenden Lücken sind mit Strauchweiden zu bepflanzen.


Protokoll:

Herr Schmitz erläuterte unter Verweis auf die Vorlage den Zustand und die Standorte der zu fällenden Gehölze. Man könne das Risiko von Personen- oder Sachschäden durch die geschädigten Bäume nicht eingehen.

 

Der Vorsitzend schlug vor, dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zu folgen.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig ohne Stimmenthaltungen.