Beschluss:

Der Ausschuss beschloss einstimmig, dass die Verwaltung in der nächsten Ausschusssitzung über den Fortgang der Angelegenheit berichtet.

 

 


Protokoll:

Herr Graul legte dar, dass durch die Bezirksregierung Düsseldorf gemäß § 12 Absatz 4 Rettungsgesetz NRW das fehlende Einvernehmen der Verbände der Krankenkassen zum Rettungsdienstbedarfsplan mit großer Zeitverzögerung ersetzt wurde. Die gesetzlich vorgeschriebene Aus- und Fortbildung zum Notfallsanitäter könne nunmehr im Rhein-Kreis Neuss beginnen. Die entstehenden Kosten sind Kosten des Rettungsdienstes und fließen in die Gebührenkalkulation.

 

Auf Nachfrage von Herrn Cöllen bestätigte Herr Graul, dass die Kosten nach Vorleistung fallgenau abgerechnet werden.

Herr Ramakers thematisierte die Problemkreise der entstehenden Personalengpässe, Belastungen der Praxisanleiter und die Dringlichkeit der Umsetzung.