Protokoll:

Herr Graul führte unter Verweis auf die Anlage zur Einladung aus, dass der Kreis den Hilfsorganisationen im Digitalfunk bereits eine Unterstützung in Form von Beratung, Schulung und Reparatur leiste; da die Hilfsorganisationen im Katastrophenschutz bereits eine Landesförderung erhalten, sei darauf zu achten, dass eine Doppelförderung vermieden werde.

 

Herr Dickers bestätigte, dass hier das Land und der Bund mit in die Pflicht genommen werden müssten.

Herr Gaumitz bat um Darstellung, welche Kosten auf die einzelnen Fahrzeuge entfielen.

Herr Holler legte Wert auf die Einhaltung des Konnexitätsprinzips.

Herr Ramakers fasste die Diskussion dahingehend zusammen, dass es die Pflicht der öffentlichen Hand sei, für eine vernünftige Ausstattung der ehrenamtlichen Helfer im Katastrophenschutz zu sorgen. Er bat die anwesenden Vertreter der Hilfsorganisationen sich im Hinblick auf die anstehenden Haushaltsberatungen für das Jahr 2018 entsprechend zu positionieren.