Beschluss:

 

Der Nahverkehrs- und Straßenbauausschuss empfiehlt dem Kreistag, die Teilfortschreibung des Nahverkehrsplanes 2008 – 2013 für den Rhein-Kreis Neuss wie vorgelegt zu beschließen.

Die Teilfortschreibung ersetzt die bisherigen Kapitel 5 (Maßnahmenprogramm) und 7 (Finanzierungsplan) des Nahverkehrsplanes für den Rhein-Kreis Neuss.

 


Protokoll:

 

Kreisdirektor Petrauschke führte aus, dass von der Gemeinde Rommerskirchen noch eine Ergänzung eingebracht worden sei. Die Gemeinde beabsichtige, am Bahnhof in Rommerskirchen in den P + R-Platz und einen Busbahnhof zu investieren. Die Finanzierungsplanung des Nahverkehrsplanes werde dementsprechend ergänzt.

 

Ausschussmitglied Popien wies darauf hin, dass die Stadt Kaarst 24 P + R-Plätze plane, die in der Investitionsplanung des Nahverkehrsplanes nicht enthalten sei.

 

Kreisdirektor Petrauschke erklärte, dass seitens der Stadt Kaarst dazu noch nichts vorgelegt worden sei, der technische Beigeordnete der Stadt Kaarst habe in der Sitzung der Kreisverkehrsgesellschaft aber mündlich darauf hingewiesen.

 

Ausschussmitglied Kirberg sprach die Realisierung der Anbindung der nördlichen Ortsteile von Rommerskirchen, die Qualität der eingesetzten Fahrzeuge und Fahrplanverzögerungen durch die weitläufige Umfahrung von Baustellen an.

 

Kreisdirektor Petrauschke erläuterte, dass die Realisierung einer Anbindung der nördlichen Stadtteile konkrete Vorschläge der Gemeinde als Besteller voraussetze. Die Verzögerungen bei Baustellen seien vor allem dadurch bedingt, dass es nicht leicht sei, Busse durch Baustellen zu führen.

Zur Sicherheit der Busse erklärte Kreisdirektor Petrauschke, dass diese öfter dem TÜV vorgeführt werden müssten als Pkws und auch die Polizei regelmäßig Kontrollen der Busse durchführe.

 

Zu den Fragen im Hinblick auf die Finanzierungsplanung (Begrenzung der Aufwendungen) erläuterte Kreisdirektor, dass man bei gewünschten Mehrverkehren überlegen müsse, ob man nicht eine andere Linie einstelle oder alternative Bedienungsformen einsetze.

In den vergangenen Jahren habe man beispielsweise auch überlegt, ob man Schülerspezialverkehre durchführe oder ob man den Schülerverkehr in die Linie integriere. Man könne auch Anrufsammeltaxen oder Bürgerbusse anstelle von Linienverkehr einsetzen.

 

Ausschussmitglied Boestfleisch stellte die Frage, was die Anmerkung „Linie dient vorrangig der Schülerbeförderung“ bedeute.

 

Kreisdirektor Petrauschke führte aus, dass es sich um ehemaligen freigestellten Schülerverkehr handele, der in Linienverkehr überführt worden sei.

Diesen könne jeder normale Fahrgast mit seinem Fahrausweis nutzen.

 

Nachdem keine weiteren Wortmeldungen vorlagen, schloss Ausschussvorsitzender Fischer den Tagesordnungspunkt.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Der Nahverkehrs- und Straßenbauausschuss fasste den Beschluss einstimmig.