Protokoll:

Der Ausschussvorsitzende verpflichtete die sachkundigen Bürger Gaumitz, Holzgräber und Nowak gemäß § 8 Abs. 4 der Hauptsatzung des Rhein-Kreises Neuss unter Verwendung der Verpflichtungsformel: „Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze beachten und meine Pflichten zum Wohle des Kreises erfüllen werde. (So wahr mir Gott helfe).“