Protokoll:

Ausschussmitglied Stein-Ulrich zeigte sich darüber enttäuscht, dass sich die Tischvorlage zu der Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 25.01.2017 auf zwei Urteile beschränke. Bis die Leistungen zur Teilhabe an Bildung durch § 112 SGB IX (Art. 1 BTHG) neu gefasst werden, würde sie es begrüßen, wenn der Rhein-Kreis Neuss eine Inklusionsassistenz für den Offenen Ganztag ermögliche.

In diesem Zusammenhang habe der Sozial- und Gesundheitsausschuss in der letzten Sitzung am 01.12.2016 einen entsprechenden Antrag ihrer Fraktion an den Finanzausschuss verwiesen. Damit der Finanzierungsbedarf ermittelt werden könne, würde Sie es begrüßen, wenn die angefragten Zahlen kurzfristig zur Verfügung gestellt würden.

Kreisdirektor Brügge stellte klar, dass für die Beantwortung der Anfrage zunächst eine Datenabfrage bei den Schulträgern habe erfolgen müssen. Daher seien die Daten in der Kürze der Zeit schlichtweg nicht zu ermitteln gewesen. Im Übrigen sehe sich die Verwaltung in der Pflicht, den Ausschuss über aktuelle Rechtsprechung zu dieser Thematik zu informieren. Die von der Verwaltung vertretene Rechtsauffassung sei durch die beiden obergerichtlichen Entscheidungen bestätigt worden. Ob durch den Rhein-Kreis Neuss eine Finanzierung als freiwillige Leistung erfolgen soll, müsse zu gegebener Zeit entschieden werden. Er sieht hier auch die Grundschulträger in der Pflicht, die OGS im Inklusionskonzept auszugestalten. Hierfür erhielten diese vom Land zusätzliche Mittel.