Sitzung: 09.02.2017 Ausschuss für Soziales und Wohnen
Vorlage: 50/1875/XVI/2017
Protokoll:
Ausschussmitglied
Stein-Ulrich zeigte sich darüber enttäuscht, dass sich die Tischvorlage zu der
Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 25.01.2017 auf zwei Urteile
beschränke. Bis die Leistungen zur Teilhabe an Bildung durch § 112 SGB IX (Art.
1 BTHG) neu gefasst werden, würde sie es begrüßen, wenn der Rhein-Kreis Neuss
eine Inklusionsassistenz für den Offenen Ganztag ermögliche.
In
diesem Zusammenhang habe der Sozial- und Gesundheitsausschuss in der letzten
Sitzung am 01.12.2016 einen entsprechenden Antrag ihrer Fraktion an den
Finanzausschuss verwiesen. Damit der Finanzierungsbedarf ermittelt werden
könne, würde Sie es begrüßen, wenn die angefragten Zahlen kurzfristig zur
Verfügung gestellt würden.
Kreisdirektor
Brügge stellte klar, dass für die Beantwortung der Anfrage zunächst eine
Datenabfrage bei den Schulträgern habe erfolgen müssen. Daher seien die Daten
in der Kürze der Zeit schlichtweg nicht zu ermitteln gewesen. Im Übrigen sehe
sich die Verwaltung in der Pflicht, den Ausschuss über aktuelle Rechtsprechung
zu dieser Thematik zu informieren. Die von der Verwaltung vertretene
Rechtsauffassung sei durch die beiden obergerichtlichen Entscheidungen
bestätigt worden. Ob durch den Rhein-Kreis Neuss eine Finanzierung als
freiwillige Leistung erfolgen soll, müsse zu gegebener Zeit entschieden werden.
Er sieht hier auch die Grundschulträger in der Pflicht, die OGS im
Inklusionskonzept auszugestalten. Hierfür erhielten diese vom Land zusätzliche
Mittel.