Protokoll:

In jüngster Vergangenheit hätten sich, so Ausschussvorsitzender Holler einleitend, an dieser Kreuzung drei schwere Verkehrsunfälle ereignet. Dies belege, dass – obgleich der Knotenpunkt nicht als Unfallhäufungsstelle eingestuft sei – dringender Handlungsbedarf bestehe. Die Verwaltung habe sich seines Wissens der Sache vorprüfend angenommen.

 

Dezernent Djir-Darai informierte den Ausschuss, dass das Kreistiefbauamt ein verkehrstechnisches Gutachten für diesen signalisierten Knotenpunkt in Auftrag gegeben habe. Dieses Gutachten sei zwischenzeitlich erstellt worden und sowohl der Kreispolizeibehörde wie auch der Stadt Neuss als zuständiger Straßenverkehrsbehörde zugeleitet worden. Um die Signalsteuerung und Flexibilität am Knotenpunkt zu optimieren, so das Ergebnis des Gutachtens, könnten signaltechnische Maßnahmen ergriffen werden, die letztendlich mit großer Wahrscheinlichkeit zu einer Erhöhung der Verkehrssicherheit an diesem Knotenpunkt führen würden. Unstrittig sei hierbei, dass das Fehlverhalten einzelner Verkehrsteilnehmer (z. B. Rotlichtverstöße) sich hiermit aber auch künftig nicht ausschließen lasse.

 

Die Ausschussmitglieder nahmen die diesbezügliche Ankündigung von Dezernent Djir-Sarai zur Kenntnis, derzufolge die beteiligten Fachdienststellen (Polizei, Verkehrsbehörde und Straßenbaulastträger) voraussichtlich Ende Februar d. J. auf der Grundlage der durch das Gutachten gewonnenen Erkenntnisse über mögliche Konsequenzen beraten würden.

 

Ausschussmitglied Bäumken führte aus, dass die Thematik schon mehrfach Gegenstand der Beratungen im Bezirksausschuss Rosellen gewesen sei. Er plädierte dafür, der Auswertung des Gutachtens durch die beteiligten Verkehrsexperten nicht vorzugreifen. Allerdings zeichne sich bereits jetzt ab, dass die Steuerung der dortigen Lichtsignalanlage einer Optimierung bedürfe. Die Umgestaltung dieses Knotenpunktes zu einem Kreisverkehr erscheine vor diesem Hintergrund grundsätzlich sinnvoll, sei jedoch – so die Auskunft der zuständigen Stellen der Kreisverwaltung – nicht ohne weiteres bzw. nur mit erheblichem baulichen und finanziellen Aufwand realisierbar.

Eine zeitnahe Verbesserung der Verkehrssicherheit ließe sich s. E. – ungeachtet verbesserter Steuerungstechnik der Lichtsignalanlage – auch durch eine permanente Verkehrsüberwachung vor Ort (in Form einer Fotoampel o. ä.) erreichen.

 

Wichtig sei in diesem Zusammenhang, so Ausschussvorsitzender Holler, angesichts der Brisanz des Unfallgeschehens möglichst kurzfristig wirksame Verbesserungsmaßnahmen zu schaffen.

 

Anknüpfend an die Ausführungen von Ausschussmitglied Bäumken erklärte Ausschussmitglied Aßmuth, ein Kreisverkehrsplatz – so wünschenswert ein solcher auch sei – sei unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten kaum umsetzbar. Man sollte sich darauf konzentrieren, das dortige Geschwindigkeitsniveau auf der K 30 unter Berücksichtigung des Querverkehrs auf der K 20 spürbar zu senken. So sei aus seiner Sicht beispielsweise denkbar, ein Vorwarnsignal (Gelblicht o. ä.) auf der K 30 in beiden Fahrtrichtungen zu installieren. Es stehe außer Frage, dass dieser Knotenpunkt, wenngleich nicht als Unfallhäufungsstelle klassifiziert, prinzipiell risikobehaftet sei. Den Hinweis von Ausschussmitglied Heyner, ggf. auch über den Einsatz von sog. Starenkästen nachzudenken, griff Tiefbauamtsleiter Ludwig auf; sämtliche Optionen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit würden von den beteiligten Fachdienststellen vorbehaltlos auf den Prüfstand gestellt.