Protokoll:

Seitens der Verwaltung informierte Dipl.-Ing. Stiller den Ausschuss, dass für die geplante Erweiterung der bewirtschafteten Rastanlage Vierwinden-Nord ein Planfeststellungsverfahren durchgeführt werde. Nach erfolgter Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit habe im Sommer 2016 ein Erörterungstermin stattgefunden.

Kernstück der projektierten Erweiterung sei die Erhöhung der Zahl der verfügbaren LKW-Parkstände von derzeit 18 auf künftig 88 Plätze. Die Erweiterung der Rastanlage werde sich nördlich an das vorhandene Tankstellenareal anschließen. Besonders hervorzuheben sei, dass die neuen LKW-Stellplätze von einem durchgehenden Lärmschutzwall umschlossen seien. Im Bereich der bereits vorhandenen Anlagen werde ebenfalls Lärmschutz in Form einer ausreichend dimensionierten Lärmschutzwand berücksichtigt. Zusätzlich sei für die vorhandene Wohnbebauung an der Straße „Lindenhof“ neben einer 5 m hohen Lärmschutzwand passiver Schallschutz vorgesehen. Hier lägen die Anspruchsvoraussetzungen zur Kostenerstattung für Lärmschutz an baulichen Anlagen nachweislich vor.

Dipl.-Ing. Stiller wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass der zuletzt in der Lokalpresse thematisierte Lärmschutz für den südöstlichen Bereich von Hemmerden bzw. für die dortige Wohnbebauung nicht im Zusammenhang mit der geplanten Erweiterung der Rastanlage Vierwinden-Nord stehe. Aber auch für diesen Bereich seien Verbesserungen im Interesse der Bevölkerung angedacht und derzeit Gegenstand entsprechender Gespräche auf politischer Ebene.

 

In der weiteren Erörterung sprachen sich die Ausschussmitglieder Dorok, Stupp, Fischer, Eickler und Aßmuth für einen verbesserten bzw. erweiterten Lärmschutz in südliche Richtung aus. Ebenso sollte im Rahmen der beabsichtigten Erweiterung der Rastanlage Vierwinden-Nord das Angebot an Sanitäranlagen bedarfsgerecht in Form zusätzlicher Toilettenanlagen und Hygieneeinheiten erweitert werden.

 

Zur weiteren im Ausschuss zur Sprache gekommenen Thematik des Übernachtens erfolgte seitens der Verwaltung der Hinweis auf die entsprechenden Sozialvorschriften zu den gesetzlich vorgeschriebenen Lenkzeitunterbrechungen und Ruhezeiten.