Beschluss:

Die dem Kreistag nach § 22 Abs.4 Gemeindehaushaltsverordnung NRW vorzulegende Übersicht über die gemäß § 22 Abs.1-3 Gemeindehaushaltsverordnung NRW übertragenen Ermächtigungen mit Angabe der Auswirkungen auf den Ergebnis- und Finanzplan 2017 wird zur Kenntnis genommen. Eine entsprechende Beschlussfassung durch den Kreistag wird empfohlen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig