Beschluss:

Der Stadt Korschenbroich wird auf der Grundlage der Beschlüsse des Kreisjugendhilfeausschusses vom 06.11.2008 und 16.10.2013 zur Investitionskostenförderung für Kindertageseinrichtungen

 

Ø  zu den anerkennungsfähigen Bau- und Einrichtungskosten für die Erweiterung des inklusiven städtischen Familienzentrums in Korschenbroich Herrenshoff um zwei Gruppen der Gruppenform III gemäß der Anlage zu § 19 KiBiz ein Zuschuss in Höhe von bis zu 50 % = 310.000,00 €  zu anerkennungsfähigen Gesamtkosten in Höhe von 620.000,00 €  gewährt.

 

Mit den zu erwartenden Bundesmitteln aus dem „Gesetz zum weiteren quantitativen und qualitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung“ und den im Haushalt 2017 im Produktbereich 060 361 010 zur Verfügung stehenden Mitteln können die Zuschüsse finanziert werden.

 

Gewährte Bundes- oder Landesmittel für den Ü3-Ausbau, reduzieren den Kreiszuschuss entsprechend der Beschlüsse des Kreisjugendhilfeausschusses vom 06.11.2008 und 16.10.2013 zur Investitionskostenförderung für Kindertageseinrichtungen.

 

Die Fördermittel werden zu 35 % mit Baubeginn, zu 35 % nach Rohbauerstellung und zu   30 % nach Fertigstellung ausgezahlt.

Die Zweckbindung für die Inneneinrichtung beträgt 10 Jahre und 30 Jahre für die Baumaßnahme.

 


Protokoll:

Nach Verweis auf die Tischvorlage durch den Vorsitzenden und abermals ohne vorherige Aussprache und einstimmig fasste der Kreisjugendhilfeausschuss den folgenden Beschluss: