Beschlussvorschlag:

Die Evangelische Kirchengemeinde Jüchen erhält gemäß Position 6.2.10.1 des Jugendförderplanes zu den anerkennungsfähigen Kosten in Höhe von 23.260,00 € für die Maßnahmen zum Umbau eines Raumes zur Küche einen Zuschuss aus Mitteln der Jugendamtsumlage bis zu 8.722,50 €. Der Zuschuss wird mit einer Zweckbindung von 15 Jahren bewilligt.

Die Mittel stehen beim PSP Element Jugendarbeit, Kostenart SAP 53180340, zur Verfügung.

 


Protokoll:

Nach einem Verweis auf die Sitzungsvorlage von Herrn Giese, teilte Herr Wappenschmidt mit, dass er das Engagement der evangelischen Kirchengemeinde Jüchen grundsätzlich begrüße, jedoch erschienen ihm die Kosten für die Küche als nicht verhältnismäßig. Unabhängig von der zunächst geäußerten Zustimmung, bat er die Verwaltung das Gespräch mit dem Träger zu suchen, ob nicht eine kostengünstigere Lösung gefunden werden könne.

 

Herr Bredt und Herr Schmitz gaben dabei zu bedenken, dass es sich um eine Küche für eine Jugendeinrichtung handele, an die andere Qualitätsanforderungen als an eine Prospekt- oder Discounterküche für den Privatgebrauch zu stellen seien. Durch die zu erwartende Nutzungsdauer von ca. 20 Jahren würden sich die hohen Anschaffungskosten relativieren.

 

Herr Lonnes sagte zu, das Gespräch mit dem Träger zu suchen und Einsparpotential zu prüfen.

 

Der Kreisjugendhilfeausschuss fasste anschließend einstimmig den folgenden Beschluss: