Protokoll:

Herr Becker bedankte sich bei der Verwaltung für die Beantwortung der Anfrage und erkundigte sich, ob seitens der Eltern ein Bedarf für längere Öffnungszeiten der Kindertagesstätten bekannt sei. Außerdem fragte er bezüglich der unterschiedlichen Handhabung der Schließtage in den Kindertagesstätten nach. Laut den gesetzlichen Vorgaben sollten diese nicht länger als 20 Tage und dürfen nicht länger als 30 Tage geschlossen sein. Es wäre wünschenswert wenn eine Umsetzung der Soll-Vorschrift stattfände.

 

Frau Klein antwortete, dass die Betreuung in den Randzeiten durch die Kindertagespflege abgedeckt sei. Ein Bedarf nach längeren Öffnungszeiten der Kindertagesstätten liegt nicht vor. Entsprechende Testläufe anderer Kommunen bestätigten dies. Man beobachte dies jedoch um bei entsprechenden Bedarfslagen reagieren zu können. Außerdem werde man sich bei den Kindertagesstätten erkundigen, ob die Anzahl der Schließtage angemessen sei.

 

Herr Wappenschmidt ergänzte, dass er für die Randzeitenbetreuung ebenfalls die Kindertagespflege vorziehen würde. Die Kinder würden eine feste Betreuungsperson haben, während in den Kindertagesstätten sicherlich ein Wechsel der Betreuungspersonen stattfinde. Es handele sich bei der Kindertagespflege um ein gutes und sinnvolles Instrument um den Bedarf nach Kinderbetreuung zu decken. Dies müssen den Eltern gegenüber noch mehr kommuniziert werden. Abschließend begrüßte er den Verwaltungsvorschlag das Gespräch mit den Kindertagesstätten zu suchen.

 

Auf Nachfrage von Herrn Braun teilte Frau Klein mit, dass es sich ausschließlich um geplante Schließtage handele. Es sei zwar nicht auszuschließen, dass auch hier eine Kindertagesstätte zum Beispiel wegen einer Grippewelle schließen muss, dies sei jedoch bisher noch nicht vorgekommen.