Protokoll:

Die entsprechende Nachfrage von Ausschussmitglied Dorok zur Beleuchtung der freien Strecke entlang der K 40 zwischen der Kreuzung K 10 / K 40 und der Ortslage Hemmerden beantwortete Kreistiefbauamtsleiter Ludwig mit Hinweis darauf, dass die Beleuchtungsanlage der Zuständigkeit der Stadt Grevenbroich unterliege. Mit Ausnahme der Beleuchtung in der Unterführung der K 4 in der Ortslage Kleinenbroich unterhalte das Kreistiefbauamt keinerlei Beleuchtungsanlagen an Kreisstraßen.