Beschluss:

Der Kreistag des Rhein-Kreises Neuss als Träger der Landschaftsplanung legt im Verfahren nach § 20 Abs. 4 LNatSchG NRW gegen die 113. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Meerbusch keinen Widerspruch ein.


Abstimmungsergebnis:

einstimmig