Sitzung: 28.03.2017 Kreistag
Vorlage: 61/1963/XVI/2017
Beschluss:
Der Kreistag des Rhein-Kreises Neuss als Träger der Landschaftsplanung legt im Verfahren nach § 20 Abs. 4 LNatSchG NRW gegen die 113. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Meerbusch keinen Widerspruch ein.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig