Beschluss:

Der Kreistag beschließt:

 

A.

Die Betriebssatzung für die Seniorenhäuser des Rhein-Kreises Neuss vom 21.03.2005 wird wie folgt geändert:

 

§ 6 – Betriebsleitung

 

1.       Der Betriebsleitung der Seniorenhäuser gehören an:

a.)      der Geschäftsführer der Rhein-Kreis Neuss Kliniken

b.)      der stv. Geschäftsführer der Rhein-Kreis Neuss Kliniken

c.)      der kaufmännische Direktor des Kreiskrankenhauses Dormagen als geschäftsführender Betriebsleiter.

 

 

B.

Die Möglichkeiten der rechtlichen Zusammenführung des Eigenbetriebes Seniorenhäuser mit dem Eigenbetrieb Krankenhäuser sollen geprüft werden, um durch eine einheitliche, rechtliche und wirtschaftliche Betriebsführung doppelte Aufwendungen zu meiden (insb. Personalverwaltung, Buchführung, Abschlüsse, Prüfungen oder Veröffentlichungen) und Synergien zu nutzen (insb. in den Bereichen Beschaffung, Pflege, Verpflegung und Reinigungsleistungen). Ziel der Zusammenführung soll es auch sein, neben der Wirtschaftlichkeit auch die Qualität der Leistungserbringung dauerhaft sicherzustellen.

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig