Beschluss:

Der Kreistag beschloss einstimmig die mit der Einladung zur Sitzung vorgelegten „Öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen zwischen der Stadt Dormagen und den Technischen Betrieben Dormagen AöR  und dem Rhein-Kreis Neuss über die Durchführung der Beihilfebearbeitung für die Bediensteten der Stadt Dormagen und der Technischen Betriebe Dormagen AöR durch den Rhein-Kreis Neuss" gemäß § 26 Abs. 1 der Kreisordnung NRW.