Beschluss:

Der Kulturausschuss nahm den Bericht der Stiftung Schloss Dyck zur Kenntnis.


Protokoll:

Frau Stein-Ulrich nahm Bezug auf den Bericht, nach dem sich die Zahl der Artcard-Benutzer in den letzten vier Jahren mehr als verdoppelt habe. Sie habe vor Ort festgestellt, dass die Artcard unbefugt an Personen weitergegeben werde. Bei der Stiftung Insel Hombroich würden Artcard-Besucher registriert, so dass mit der Karte am gleichen Tag kein weiterer Zugang möglich sei. Sie bat um Auskunft, wie die Abrechnung mit der Stadt Düsseldorf erfolge und welche Einnahmen die Stiftung mit der Artcard habe.

 

Herr Lonnes gab an, auch das Kreismuseum Zons könne mit der Artcard besucht werden. Der Erstattungsbetrag sei abhängig von der Anzahl der Besucherinnen und Besucher sowie dem Eintrittspreis der Einrichtung. (Anmerkung zum Protokoll: Stiftung Schloss Dyck Abrechnung 2016: Anzahl Besucher Artcard: 38.438, Erstattungsbetrag: 118.701,80 €, Kreismuseum Zons Abrechnung 2015: Anzahl Besucher Artcard: 628, Erstattungsbetrag: 1.033,20 €)

 

Herr Kirberg wies darauf hin, dass die Artcard nur in Verbindung mit dem Personalausweis gelte und bei Einhaltung dieser Bedingung und Kontrolle an der Kasse ein Betrug erschwert werde.

 

Er erklärte weiterhin, er habe mit Bedauern das Fehlen der großen Buchen im Bereich der Insel festgestellt. Herr Lonnes entgegnete, dass in zwei Bereichen Baumfällarbeiten aus Sicherheitsgründen notwendig geworden seien, zum einen auf der Lindenallee, dort sei bereits entsprechend nachgepflanzt worden, zum anderen die Rotbuche im Bereich des Orangerieparterre. Die Fällung und eine Nachpflanzung erfolgen in Abstimmung mit der Gartendenkmalpflege.