Beschluss:

Soweit der Landschaftsverband Rheinland durch Beschluss eine Sonderauskehrung in Zusammenhang mit der Klärung der Zuständigkeiten für die Verwendung von Integrationshilfen eine Entlastung seiner Mitgliedskörperschaften beschließt, wir der auf den Rhein-Kreis Neuss entfallende Betrag von voraussichtlich 11.849.260,14 € nach dem Durchschnitt der Umlagegrundlagen des Kreises für die Haushaltsjahre 2016 und 2017 an die Städte und Gemeinden anteilig ausgezahlt.


Abstimmungsergebnis:

einstimmig