Beschluss:

Der Kreistag beschließt § 11 Abs. 1 der Hauptsatzung wie folgt zu ändern:

 

§ 11 Abs. 1 der Hauptsatzung erhält folgenden zweiten Satz:

 

 „Für Aufwandsentschädigungen gem. § 31 Satz 1 Nummer 2 KrO werden für folgende Ausschüsse ausgenommen:

 

-       Ausschuss für Rettungswesen, Feuer- und Katastrophenschutz

-       Betriebsausschuss Seniorenhäuser

-       Finanzausschuss

-       Jugendhilfeausschuss

-       Krankenhausausschuss

-       Kulturausschuss

-       Liegenschaftsausschuss

-       Nahverkehrs- und Straßenbauausschuss

-       Partnerschaftskomitee Europäische Nachbarn

-       Personalausschuss

-       Planungs- und Umweltausschuss

-       Rechnungsprüfungsausschuss

-       Schulausschuss

-       Sozial- und Gesundheitsausschuss

-       Sportausschuss

 

Die Ausschussvorsitzenden erhalten aber für jede Sitzung den nach der Entschädigungsverordnung nach § 1 Abs. 2 Nr. 4c vorgesehenen Betrag in Höhe von 97,90 €.“

 


Protokoll:

Protokoll:

Kreistagsabgeordneter Erhard Demmer erklärte, dass sich die Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen rechtliche Schritte gegen die Vorlage vorenthalten werde.

 

Kreistagsabgeordneter Carsten Thiel betonte, dass das Ehrenamt gestärkt werden müsse. Die Intention der Regelung sei zu begrüßen, allerdings sei das Konnexitätsprinzip außer Acht gelassen worden. Das Land müsse für die Mehrbelastung Geld zur Verfügung stellen. Das Geld solle nicht zur Parteifinanzierung dienen. Die Regelung führe zu einer ungleichen Behandlung der Ehrenamtler und müsse deswegen abgeändert werden.

 

Kreistagsabgeordneter Rolf Kluthausen erläuterte, dass die Mehrzahl der Kommunen im Kreis alle Ausschüsse von der Regelung ausgenommen hätten. Die Kommunen sollten damit nicht belastet werden, sondern das Land müsse vorher die Gelder bereitstellen.

 

Kreistagsabgeordnete Kirsten Eickler stellte klar, dass die Regelung mit dem Gesetzeswortlaut „können“ und „in der Regel“ nicht eingeschränkt sei. Bei einer Ausschussvorbereitung von vier bis sechs Stunden sei ein hochgerechneter Stundenlohn von 1.000 € unangemessen. Das vorgesehene Sitzungsgeld hingegen sei angemessen.

 

Kreistagsabgeordneter Erhard Demmer stellte fest, dass Ausnahmen von der Regelung möglich seien, jedoch nicht alle Ausschüsse ausgenommen werden dürften. Es sei erschreckend welche Demokratiedefizite im Kreistag herrschen würden. Der Kreistag könne nicht ein vom Landtag beschlossenes Gesetz abändern nur weil der Inhalt nicht passend sei. Aus Solidarität gegenüber anderen Abgeordneten, die Ausschüsse vor und nachbereiten sollte die Vorlage der Verwaltung so nicht beschlossen werden.

 

Kreistagsabgeordneter Dieter Welsink sagte, dass das Geld für die Stärkung des Ehrenamtes sei. Andere Ehrenämter werden jedoch nicht vergütet. Wenn das Land eine Regelung zu Lasten der Kommunen beschließe, müsse da Land konkret reinschreiben, was gewollt sei und auch ein Deckungsvorschlag erfolgen. Die CDU-Kreistagsfraktion unterstütze den Vorschlag der Verwaltung an die Grenze des Gesetzes zu gehen. Es bestehe kein Interesse den Wahlkampf dadurch zu finanzieren.

 

Kreistagsabgeordneter Rainer Thiel wies die Äußerungen des Kreistagsabgeordneten Dieter Welsink zurück. Er erklärte, wer sich ehrenamtlich stark engagiert, sollte auch seine Anerkennung dafür bekommen.

 

Kreistagsabgeordneter Marco Becker kritisierte ebenfalls, dass der Kreistag eine bewusst rechtswidrige Entscheidung treffen wolle.

 

Kreistagsabgeordneter Erhard Demmer erklärte, dass das Regel-Ausnahme-Verhältnis nicht umgekehrt werden dürfe.

 

Landrat Hans-Jürgen Petrauschke hob hervor, dass die fehlende Beachtung der Konnexität ein Fehler des Landes sei. In einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 21.07.2000 wurde erklärt, dass die zusätzliche Entschädigung für Ausschussvorsitzende „das Tor öffnen würde zu einem differenzierten, Abhängigkeiten erzeugenden oder verstärkendem Entschädigungssystem, das der Senat bereits im Urteil vom 05.11.1975 als unvereinbar mit dem Grundsatz der Abgeordnetengleichheit angesehen hat.“ Das Urteil gelte für Landtagsabgeordnete und ließe sich dementsprechend auf die aktuelle Situation übertragen.

 

Kreistagsabgeordneter Rainer Thiel sagte, dass nicht einmal der Versuch einer Diskussion erfolgt sei, welche Ausschüsse von der Regelung ausgeschlossen werden könnten.

 

Kreistagsabgeordneter Matthias Molzberger regte an, die Regelung zeitlich zu befristen bis Rechtssicherheit geschaffen werden könnte. Mitte des Jahres könne dies vom Kreisausschuss oder Ältestenrat nochmals beraten werden.

 

Landrat Hans-Jürgen Petrauschke erklärte, dass eine Befristung in der Satzung möglich sei. Allerdings müsse jetzt ein Beschluss gefällt werden. Ende des Jahres solle dieser evaluiert werden. Eventuell könne das Land bis dahin genauere Aussagen zu der Regelung bekanntgegeben.

 

Kreistagsabgeordneter Dieter Welsink schlug vor, wenn es keine neue Rechtslage gebe die entsprechende Satzungsänderung zu beantragen.

 


Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich beschlossen

 

44 Ja-Stimmen (29 CDU, 6 FDP, 3 UWG/Die Aktive, 3 Die Linke, 1 Zentrum, 1 Piraten, LR)

25 Nein-Stimmen (18 SPD, 7 Bündnis 90/Die Grünen)