Sitzung: 28.03.2017 Kreistag
Beschluss:
Der
Kreistag beschließt die Hauptsatzung des Rhein-Kreises Neuss wie folgt zu
ändern:
§ 15 Abs. 2 wird wie folgt geändert:
„Die Befugnisse nach § 75 Abs. 1
Landesnaturschutzgesetz werden auf den Kreisausschuss übertragen.“
Abstimmungsergebnis:
einstimmig