Beschluss:

Der Kreistag beschließt die Hauptsatzung des Rhein-Kreises Neuss wie folgt zu ändern:

 

§ 15 Abs. 2 wird wie folgt geändert:

Die Befugnisse nach § 75 Abs. 1 Landesnaturschutzgesetz werden auf den Kreisausschuss übertragen.“


Abstimmungsergebnis:

einstimmig