Protokoll:

In Beantwortung der Fragen der SPD-Kreistagsfraktion (als Tischvorlage verteilt – siehe Anlage 4) teilte Kreisdirektor Hans-Jürgen Petrauschke mit, dass im Rhein-Kreis Neuss rd. 10.000 Waffenbesitzer über 15.800 Waffenbesitzkarten verfügten. Die Kreispolizeibehörde, zuständig für Waffenangelegenheiten, nutze ein automatisiertes Waffenregister. Dem Waffengesetz entsprechend dürften Schusswaffen nur getrennt von Munition aufbewahrt werden, sofern nicht die Aufbewahrung in einem Sicherheitsbehältnis mit mindestens Widerstandsgrad 0 erfolge. Wer eine Waffenbesitzkarte habe bzw. beantrage, müsse den Besitz eines Sicherheitsschranks nachweisen. Lt. Waffengesetz bestehe keine generelle Verpflichtung für die Waffenbehörde, die Einhaltung der Verwahrungsvorschriften vor Ort zu kontrollieren. Nur im Falle begründeter Zweifel an einer sicheren Aufbewahrung oder zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit könne die Behörde Maßnahmen ergreifen. Da bislang keine begründeten Zweifel einer sicheren Aufbewahrung aufgetreten seien, seien keine Kontrollen durchgeführt worden. Somit liegen auch keine Kontrollergebnisse vor.

 

Kreistagsabgeordneter Rainer Thiel zeigte sich überrascht über die Daten, insbesondere über die Zahl der Besitzer mehrerer Waffen. Er fragte nach den Möglichkeiten, insbesondere dort verstärkt zu kontrollieren.

 

Landrat Dieter Patt erklärte, dass der aktuelle Anlass sicher nachdenklich stimme. Allerdings müsse man auf die klaren rechtlichen Grundlagen achten, die ein Vorgehen nur bei begründeten Ansatzpunkten ermöglichten. Damit werde deutlich, dass die Polizei hier auch auf entsprechende Hinweise von außen angewiesen sei.

 

In Anbetracht der Dimensionen sei eine lückenlose Überwachung nicht möglich, so Kreistagsabgeordneter Erhard Demmer. Er fragte, ob es Zahlen über abhanden gekommene Waffen im Kreis gebe.

 

Landrat Dieter Patt sagte zu, dies im Rahmen des Sitzungsprotokolls zu beantworten.

 

Antwort der Verwaltung:

Halbjährlich kommen 8 – 10 Waffen abhanden, die europaweit im polizeilichen Fahndungssystem INPOL ausgeschrieben werden.