Beschluss:

Der Sozial- und Gesundheitsausschuss beauftragt die Verwaltung, den Prozess zur Erreichung von Zielvereinbarungen mit Verbänden im Sinne des § 5 Behindertengleichstellungsgesetzes NRW aufzunehmen.


Protokoll:

In der Sitzung wurde der Gedanke einer Zielvereinbarung zur nachhaltigen Entwicklung barrierefreier Gebäudestrukturen fraktionsübergreifend begrüßt.

 

Kreistagsabgeordneter Rosellen ergänzte, dass sich der Kreis bereits seit einigen Jahren mit dem Ausbau der Barrierefreiheit beschäftige und dieses Thema auch im Integrationskonzept aufgenommen habe.

 

Kreistagsabgeordneter Cöllen beantragte aus rechtlichen Gesichtspunkten die Änderung der im Antrag gewählten Formulierung des Beschlussvorschlages. Die Verwaltung möge nicht mit behinderten Menschen, sondern mit den in § 5 Behindertengleichstellungsgesetz NRW (BGG NRW) genannten Beteiligten eine Vereinbarung schließen.

 

Ausschussmitglied Kresse begrüßte den Änderungsantrag. Zugleich wies er darauf hin, dass es im Kreisgebiet keine Verbände von behinderten Menschen gebe.

 

Kreisdirektor Brügge stellte klar, dass der Verband nicht zwangsläufig aus dem Kreisgebiet sein müsse. Die Verwaltung werde sich für den Abschluss einer Vereinbarung um einen entsprechenden Partner bemühen.


Abstimmungsergebnis:

einstimmig