Sitzung: 29.05.2017 Schul- und Bildungsausschuss
Vorlage: 40/2101/XVI/2017
Beschluss:
Der Schulausschuss stimmt dem Bericht zu.
Protokoll:
Herr Lonnes freute
sich, mit allen Schulträgern, insbesondere auch dem Landschaftsverband
Rheinland, den gemeinsamen Bericht zur Förderung von Schülerinnen und Schülern
mit dem sonderpädagogischen Förderbedarf Lernen, geistige Entwicklung,
emotionale und soziale Entwicklung und Sprache im Rhein-Kreis Neuss vorlegen zu
können. Blicke man auf den vorgelegten Bericht, werde deutlich, dass es in der
Vergangenheit einen großen Anstieg bei inklusiver Beschulung gegeben habe. Bei
den Förderbedarfen stelle sich der Förderbedarf Sprache als steigend, der Förderbedarf
geistige Entwicklung als stagnierend dar.
Im Rahmen der jetzigen Entwicklung sei eine Tendenz zur Verstetigung der Zahlen
im Rhein-Kreis Neuss zu beobachten. Insbesondere stabilisierten sich die Zahlen
in der Förderschule für Lernen, während die Schülerzahlen im gemeinsamen Lernen
nur noch leicht steigend seien. In diesem Förderbereich wolle der Rhein-Kreis
Neuss dem Willen der Eltern nachkommen und das Wahlrecht absichern.
Im Förderbereich geistige Entwicklung seien die Schülerzahlen stabil, wobei die
Schülerzahl an der Sebastianus-Schule leicht zurück gehe, hier werde der
Rhein-Kreis Neuss als Schulträger über die gebildeten Schuleinzugsbereiche
nachdenken, um damit möglicher Weise eine gleichmäßigere Verteilung der Schüler
auf alle Schulen zu erreichen. Der Unterstützungsbereich Sprache sei leicht
rückläufig, pendele sich aber im Rahmen von 200 Schülern und Schülerinnen ein.
Die Kapazitäten für den Förderbedarf emotionale und soziale Entwicklung seien
insgesamt ausreichend im Rhein-Kreis Neuss.
Frau Wienands
dankte für den beeindruckenden Bericht, der die politische Entscheidung, die
Förderschulen zu erhalten, bestätige. Sie fragte nach, ob es insgesamt im
Rhein-Kreis Neuss steigende Zahlen bei den Schülern und Schülerinnen mit
Förderbedarf gebe und bat darum, in einem zukünftigen Bericht die Entwicklung
der Zahlen aller Schüler und Schülerinnen mit Förderbedarf deutlicher
darzustellen.
Herr Lonnes
verwies in diesem Zusammenhang auf Seite 27 und den starken Anstieg der Kosten
der Eingliederungshilfe, obwohl die Anzahl der Schüler und Schülerinnen mit
Förderbedarf nur leicht steigend sei. Aus den Schülerzahlen auf Seite 35 ergebe
sich, dass etwa die Hälfte aller Schüler und Schülerinnen am inklusiven
Unterricht teilnehme. Zum 15. Oktober 2016 besuchten 1.361 Schüler und
Schülerinnen die Förderschulen, während 1.126 Schülerinnen und Schüler inklusiv
beschult wurden. Im Hinblick auf die Anmerkungen von Frau Wienands zum Umfang
des Berichtes gab er an, im nächsten Jahr eine Zusammenfassung auf zwei Seiten vorzulegen.
Auf die Frage von
Herrn Becker, wie die Kostenentwicklung pro Fall auf Seite 27 zustande komme,
führte Herr Lonnes aus, dass es sich bei den eingesetzten Kräften um
Mitarbeiter von Wohlfahrtsverbänden handele, wobei in der Vergangenheit auch
Zivildienstleistende eingesetzt worden seien. Das Mengengerüst werde insbesondere
von der Anzahl der Personen, die Hilfe in Anspruch nähmen, beeinflusst. Eine
Pool-Lösung könne möglicher Weise zu Einsparungen führen. Er gab weiterhin an, dass
es vor Inkrafttreten des 9. Schulrechtsänderungsgesetzes im Schulamt circa 650
Fälle zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfes gegeben habe,
nach Inkrafttreten des Gesetzes sei die Anzahl der Fälle nicht zurückgegangen.
Frau Kühl fragte
nach den Rückkehrern aus dem gemeinsamen Lernen in die Förderschulen. Herr
Lonnes gab an, dazu gebe es keine statistische Erhebung, die Frage stelle sich regelmäßig
im 3. oder 4. Schuljahr. Für den nächsten Bericht werde auch die Anzahl der
Schüler und Schülerinnen, die vom inklusiven Unterricht in die Förderschule
wechseln, festgehalten.
Auf entsprechende
Frage von Frau Kühl führte er weiter aus, dass das Schulamt im Rhein-Kreis
Neuss darauf achte, nicht Sonderpädagogen im gemeinsamen Lernen einzusetzen,
die dann in den Förderschulen fehlten. Insgesamt fehlen in Nordrhein-Westfalen
jedoch Sonderpädagogen.
Herr Plöger
ergänzte, Schulformwechsler gebe es auf beiden Ebenen, sowohl von inklusiven
Unterricht in Förderschule als auch von Förderschule in inklusiven Unterricht.
In der letzten Zeit sei ein leichter Anstieg der Schulformwechsler vom
inklusiven Unterricht in die Förderschule zu beobachten. Die Anzahl der
Sonderpädagogen im Rhein-Kreis Neuss sei in der Sekundarstufe I und den
Förderschulen sehr gut. Im Grundschulunterricht sei die Lage etwas schwieriger.
Herr Radmacher
führte aus, Frau Kühl habe die richtigen Fragen gestellt, da nach seiner
Ansicht Frau Löhrmann mit ihrer inklusiven Schulpolitik gescheitert sei. Dies
sei auch den Klagen der Eltern in der Presse zu entnehmen. Herr Radmacher
lenkte die Aufmerksamkeit darauf, dass für die Martinusschule eine Schülerzahl
von 109 Schüler und Schülerinnen prognostiziert und de facto 142 Schüler und
Schülerinnen an der Schule seien. Er spreche sich für seine Fraktion weiterhin
dafür aus, keine Förderschule zu schließen.
Herr Schmitz ergänzte, dass der Schulausschuss sich bereits bisher so
positioniert habe, dass er gegen eine Schließung aller Förderschulen sei.
Auf die Frage von
Frau Oertel, ob die steigenden Schülerzahlen mit der Schließung der
Martin-Luther-King-Schule zusammen hingen, führte Herr Lonnes aus, die
Schließung der Förderschulen Lernen in Grevenbroich und Meerbusch hätten in der
Primarstufe zu einem Anstieg des inklusiven Unterrichts geführt. In der
Sekundarstufe I seien viele Schülerinnen und Schüler zur Martinusschule und zur
Schule am Chorbusch gewechselt.
Auf die Frage von
Frau Stein-Ulrich nach der Pool-Lösung führte Herr Lonnes aus, dass die
Erarbeitung des Konzepts in der Verantwortung der Sozialverwaltung liege.
Auf entsprechende Frage von Frau Schoppe erklärte Frau Anner, ihr sei nur ein
Fall bekannt, in dem beim Wechsel von der Grundschule auf die weiterführende
Schule ein Antrag auf Förderbedarf Lernen abgelehnt wurde. Dies habe an der noch
nicht beendeten Schuleingangsphase gelegen. Frau Wienands verwies darauf, dass
die Martinusschule das Berufswahlsiegel erhalten habe, was eine schöne
Auszeichnung für die Schule und Beweis für den Erfolg dieser Schule sei.
Herr Banse verwies
auf die Aussage im Fazit des Berichts, dass im Bereich des
Unterstützungsbedarfs Lernen, Förderschulzentren geplant seien, und fragte, ob
dies zu einer Reduzierung der Gebäudeanzahl führen werde. Herr Lonnes erklärte,
dass sich die Verwaltung die Errichtung von Förderschulzentren vorstellen könne,
die neben der sonderpädagogischen Förderung der Stammschüler Regelschulen bei
ihrer Aufgabe, einen qualitätsvollen inklusiven Unterricht anzubieten, unterstützen
könnten.
Herr Becker sprach sich dafür aus, die vielfältige Schullandschaft zu erhalten
und die Rahmenbedingungen abzuwarten. Er verwies darauf, dass auf Seite 35 die
Entwicklung sehr differenziert dargestellt werde.
Herr Lonnes führte
aus, die Martinusschule erreiche nicht die Mindestgröße von 144 Schülern und
Schülerinnen, aus diesem Grund sei die Schließung seitens des Ministeriums für
Schule und Wissenschaft angestrebt worden, wobei sich die Bezirksregierung
nicht dafür ausgesprochen habe. Eltern haben sich gerade in der jüngsten Zeit
entschieden, ihr Kind an der Martinusschule anzumelden, da sie als
Angebotsschule sehr gute Arbeit insbesondere beim Übergang Schule-Beruf leiste.
Mit dem 9. Schulrechtsänderungsgesetz sei zwar formal die
UN-Behindertenrechtskonvention vom Landtag NW als gesetzlicher Anspruch umgesetzt
worden. Die Umsetzung des Gesetzes mit dem Ziel der individuellen Förderung sei
in der Schulwirklichkeit insbesondere nach Auffassung der Lehrerverbände nicht
ausreichend gelungen.
Der Schulausschuss
fasste einstimmig den folgenden Beschluss: