Protokoll:

Vorsitzender Herr Markert weist auf die Entwicklungen zum Nordkanal seit der letzten Sitzung des Planungs- und Umweltausschusses hin. Am 4. April 2017 sei bei der Stadt Kaarst das Gutachten zur ökologischen Entwicklung des Nordkanals und anderer künstlicher Wasserkörper vorgestellt worden. Hierzu seien auch die Mitglieder der Grundwasserkommission des Kreistages und des Planungs- und Umweltausschusses des Kreises eingeladen gewesen. Außerdem habe sich die Grundwasserkommission in ihrer Sitzung am 06.06.2017 mit der Thematik befasst.

Herr Mankowsky trägt die Quintessenz aus den Sitzungen der Grundwasserkommission vor, dass es hauptsächlich um die Frage der Grundwasserspiegellage und die Frage gegangen sei, wie man das ansteigende Grundwasser in den Städten Kaarst und Korschenbroich begrenzen könne. In diesem Zusammenhang sei auch der Nordkanal immer wieder ins Gespräch gebracht worden.

Der Gutachter habe hingegen den Auftrag gehabt, die Renaturierung des Nordkanals zu beleuchten und festgestellt, dass durch bestimmte Maßnahmen eine ökologische Aufwertung des Nordkanals erzielt werden kann. Der Gutachter habe aber auch aufgezeigt, dass der Grundwasserspiegel von einer Entschlammung oder ökologischen Aufwertung - wenn überhaupt - nur marginal und auch nur im unmittelbaren Fließbereich des Nordkanals beeinflusst werde.

Vorsitzender Herr Markert greift nochmals die Umsetzung des Nordkanal-Gutachtens als ein Themenpunkt der Grundwasserkommissionssitzung auf und weist darauf hin, dass hier insbesondere die Maßnahmenträger, d.h. der Erftverband und der Wasser- und Bodenverband Nordkanal gefragt seien, natürlich im Zusammenspiel mit den betroffenen Kommunen. Er selbst habe in der Grundwasserkommission angeregt, dass in die Novembersitzung des Planungs- und Umweltausschuss ein aktualisierter Sachstandsbericht zum Stand der Umsetzung nach Vorstellung des Gutachtens eingebracht wird, damit ggf. vorliegende Ergebnisse aus den Tagungen der Wasserverbände einfließen können und die Gelegenheit besteht, Fragen zu stellen.

Herr Dr. Kalthoff gibt zu bedenken, dass der Bevölkerung in Kaarst und Korschenbroich schwer zu vermitteln sei, dass das Gutachten keine Lösung für das Grundwasserproblem biete und rechtliche Zwänge bestimmte Maßnahmen, z.B. die Entspannung der Grundwassersituation durch die Aktivierung brach liegender Wasserrechte nicht zulassen. Er fordert, dass die Bürger in geeigneter Weise aufgeklärt werden müssten.

Vorsitzender Herr Markert weist darauf hin, dass diese Aufklärungsarbeit über die Begrenztheit der Kappungsmöglichkeiten und die (Eigen-)Verantwortlichkeiten auf kommunaler Ebene geleistet werden müsse.

Herr Wappenschmidt stellt fest, dass sich die Hoffnung, der Landesumweltminister Remmel bringe Lösungen und auch die nötige Finanzierung, zerschlagen habe. Er erkundigt sich danach, ob die Feststellung im Gutachten, dass die Ergebnisse Basis für weitere Maßnahmen sein können, gleichzeitig auch bedeute, dass sie es zwingend sein müssen. So sei beispielsweise gegen die vorgesehene Erhöhung der Fließgeschwindigkeit grundsätzlich nichts zu sagen, jedoch seien auch die Interessen der Stadt Neuss im Auge zu behalten, die mit ungewollten Sedimentverlagerungen in den Neusser Bereich rechnet. Die in dem Gutachten empfohlene nochmalige Untersuchung der Sedimentbeschaffenheit wird von Herrn Wappenschmidt als unnötig und nicht zielführend gesehen. Als wichtig bewertet er aber den Hinweis im Gutachten, dass mögliche Maßnahmen Auswirkungen auf das Pferdsbroich haben können, das als Naturschutzbereich erhalten werden soll und hier eine Ausgleichsverpflichtung bestehe. Herr Wappenschmidt gibt zu bedenken, dass solche beeinträchtigenden Maßnahmen erstmal kritisch hinterfragt werden sollten, bevor über einen Ausgleich nachgedacht werde. Insofern stelle er die Frage nach der Verbindlichkeit des Gutachtens für künftige Maßnahmen. Die für den künstlichen Wasserkörper Nordkanal vorgesehene Mäandrierung halte er im Übrigen für Aufwand an der falschen Stelle.

Herr Mankowsky erläutert, dass das Thema mit Blick auf eine ökologische Aufwertung des Nordkanals diskutiert worden sei. Nun seien zunächst die in der Sitzungsvorlage genannten Maßnahmenträger gefragt. In der nächsten Sitzung des Planungs- und Umweltausschusses werde hierzu berichtet.

Frau Hugo-Wissemann spricht an, dass sie auf ihre Frage in der Grundwasserkommissionsitzung, ob und in welchem Zeitrahmen eine Umsetzung zu erfolgen habe, vom Landrat die Antwort erhalten, dass eine Verpflichtung zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie auch für den Nordkanal als künstlichen Wasserkörper bestehe. Der ökologische Zustand sei schlecht und könne durch bestimmte Maßnahmen verbessert werden, die natürlich im Einzelnen geprüft werden müssten. Sie halte beispielsweise die geplante Erhöhung der Fließgeschwindigkeit für eine gute Maßnahme, um das Gewässer lebendiger für die sich ansiedelnde Flora und Fauna zu gestalten. Einen Entscheidungsspielraum, ob die ökologische Aufwertung angegangen werde, gebe es aber nicht. Es sei vollkommen richtig, dass sich der Planungs- und Umweltausschuss zu gegebener Zeit nochmals mit der Thematik beschäftige. Dann sollten auch die anderen, den Vorgaben der Wasserrahmenrichtlinie unterliegende Gewässern einbezogen werden.

Herr Dr. Kalthoff nimmt Bezug auf die angesprochene Erhöhung der Fließgeschwindigkeit und gibt zu bedenken, dass es zu einer Verlangsamung der Fließgeschwindigkeit und einer daraus resultierenden Verschlammung führen würde, wenn in ein gestrecktes Gewässer bei gleicher Gefällelage ein mäandrierendes Gewässer verlegt würde. Herr Dr. Kalthoff äußert sich auch zur Schlammqualität und warnt vor Angstmacherei. Gewissenhafte Untersuchungen hätten ergeben, dass sich die Schadstoffbelastung an der unteren Grenze bewege und daher eine Verwertbarkeit gegeben sei.

Herr Rönne trägt sein Verständnis des Gutachtens vor, wonach die Maßnahmen am Nordkanal keine oder allenfalls im unmittelbaren Fließbereich Auswirkungen auf den Grundwasserspiegel haben. Vorsitzender Herr Markert bestätigt dies als die Auffassung aller Anwesenden.   

Herr Graaf erkundigt sich zum Gutachten, da er nicht Mitglied der Grundwasserkommission sei und auch keine Einladung zur Vorstellung des Gutachtens erhalten habe: Welche konkreten Maßnahmen hält der Gutachter für erforderlich? Gibt es ein Handlungserfordernis für die Untere Wasserbehörde? Haben die Maßnahmenträger bereits Signale zur Umsetzung gegeben?

Vorsitzender Herr Markert verweist darauf, dass ausnahmslos allen Mitgliedern des Planungs- und Umweltausschuss Gelegenheit eingeräumt worden sei, der Vorstellung des Gutachtens bei der Stadt Kaarst beizuwohnen. Es sei nicht Aufgabe der Unteren Wasserbehörde, sondern vielmehr der Maßnahmenträger, eine Bewertung der gutachterlicherseits vorgeschlagenen Maßnahmen vorzunehmen und zu entscheiden, welche aufgegriffen werden soll. In jedem Fall müsse aber die Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie erfolgen. Hinsichtlich der möglichen Konsequenzen beispielsweise seitens des Wasser- und Bodenverbandes Nordkanal bittet er, den Zwischenbericht in der Novembersitzung des Planungs- und Umweltausschusses abzuwarten.

Herr Dr. Kalthoff berichtet von einem Großversuch des Erftverbandes im westlichen Kaarst, bei dem die tatsächlichen Auswirkungen weitgreifender als die vom Erftverband durchgeführten Modellrechnungen unter Zugrundlegung eines niedrigeren Durchlässigkeitsbeiwertes ausgefallen seien. Vor diesem Hintergrund hätte der Nordkanal bei Einbindung in das Grundwasser durchaus seine Auswirkungen auf das Umfeld.

Vorsitzender Herr Markert weist darauf hin, dass die Betrachtungen rein hypothetischer Natur seien, da der Nordkanal ja nun eben nicht mit dem Grundwasser verbunden sei. Fragen in diese Richtung seien nicht im Planungs- und Umweltausschuss zu stellen, sondern sollten ggf. an die Bürgermeisterin der Stadt Kaarst gerichtet werden.

Vorsitzender Herr Markert greift die von Herrn Wappenschmidt eingangs aufgeworfene Finanzierungsfrage auf und informiert darüber, dass es nach seinem Kenntnisstand auf dem Termin am 04. April 2017 bei der Stadt Kaarst seitens der alten Landesregierung und des amtierenden Umweltministers die Zusage von Fördermöglichkeiten des Landes für die ökologische Weiterentwicklung gegeben habe. Für die Situation des Grundwasserkörpers, die die Grundwasserkommission im Wesentlichen zu beschäftigen habe, sei dies allerdings nicht der Fall, da die Verantwortlichkeiten nach höchstrichterlicher Entscheidung bei den Bürgern liege. Es bleibe abzuwarten, wie sich die neue Landesregierung dazu stelle, ob sie ggf. freiwillig einen finanziellen Beitrag zur Entspannung der Grundwassersituation leiste.