Beschluss:

Der Naturschutzbeirat erhebt gem. § 75 Abs. 1 LNatSchG NRW keinen Widerspruch gegen die Gewährung von Befreiung gem. § 67 Abs. 1 BNatSchG für die verlängerte Nutzung der vorhandenen Baustraße zur Andienung der Baustelle am Johanna-Etienne-Krankenhaus, Neuss bis zum 31.03.2020.

 


Protokoll:

Vorsitzender Lechner erläuterte den gestellten Antrag unter Verweis auf die Verwaltungsvorlage. Man habe über die Baustraße bereits im Rahmen einer Kanalbaumaßnahme beraten.

 

Beiratsmitglied Bachmann schlug vor, das bilanzierte ökologische Defizit durch Maßnahmen der Kompensation zu verringern.

 

Herr Schmitz verwies darauf, dass es heute um die Frage einer Befreiung für die verlängerte Nutzung der Baustraße gehe. Im Rahmen der Eingriffsregelung werde man als Untere Naturschutzbehörde, wie der Beirat in der letzten Sitzung angeregt habe, weitere Kompensationsmaßnahmen in räumlicher Nähe fordern, so dass das noch verbliebene Defizit verringert werde.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig bei einer Stimmenthaltung