Beschluss:

 


Protokoll:

Landrat Hans-Jürgen Petrauschke erklärte, dass Personalangelegenheiten ihrer Natur nach geheimhaltungsbedürftig seien, sobald es um die Behandlung von Einzelpersonalien gehe.

Die Besetzungen des Beirats und Aufsichtsrats könne nach § 48 GO im öffentlichen Teil erfolgen, die Diskussion hingegen müsse in nichtöffentlicher Sitzung stattfinden.