Sitzung: 12.07.2017 Kreisausschuss
Beschluss:
Protokoll:
Landrat Hans-Jürgen Petrauschke erklärte, dass Personalangelegenheiten ihrer Natur nach geheimhaltungsbedürftig seien, sobald es um die Behandlung von Einzelpersonalien gehe.
Die Besetzungen des Beirats und Aufsichtsrats könne nach § 48 GO im öffentlichen Teil erfolgen, die Diskussion hingegen müsse in nichtöffentlicher Sitzung stattfinden.