Protokoll:

Herr Welter verweist auf die umfangreiche Vorlage und bittet die Verwaltung, § 7 Abs. 2 des Rahmenvertrages in die Niederschrift aufzunehmen. Herr Rehse erklärt, dass durch den Antrag geklärt werden sollte, ob der Schul- oder Sportausschuss für das Sportinternat zuständig ist. Des Weiteren sind der SPD-Fraktion Probleme beim Fahrdienst vorgetragen worden. Er möchte wissen, ob dies bekannt ist und wer für den Fahrdienst zuständig ist sowie wer Kostenträger des Sportinternates ist. Die Herren Brügge und Schütz führen aus, dass der Sportausschuss der zuständige Fachausschuss für das Sportinternat ist und Probleme des Fahrdienstes nicht bekannt sind. Angesichts der Anschaffung eines zweiten Kleinbusses mit Unterstützung der Partner für Sport und Bildung (PSB) e.V. und dem Auszug des Radsportlers dürften aber etwaige Probleme der Vergangenheit angehören. Kostenträger des Sportinternates sind die Bewohner (über ihre Beiträge), die Sportstiftung NRW, die Sparkasse Neuss und die PSB mit ihren jeweiligen Spenden sowie der Rhein-Kreis Neuss. Herr Bäumken dankt der Verwaltung für die konzentrierte Form der Darstellung des Sportinternates und begrüßt ausdrücklich die finanzielle Unterstützung dieser Institution.

§ 7 Abs. 2 des Rahmenvertrages:
„Der Trägerverein wird für den Bereich des Sportinternats einschließlich des Erweiterungsbaus einen Wirtschaftsplan aufstellen, eine gesonderte Buchhaltung führen und einen gesonderten Jahresabschluss aufstellen. Die Prüfung des Jahresabschlusses erfolgt durch einen Steuerberater oder die Rechnungsprüfung des Rhein-Kreises Neuss.

Weiterhin wird der Trägerverein innerhalb eines Monats nach Ende eines jeden Kalenderjahres dem Rhein-Kreis Neuss eine Betriebs(kosten)abrechnung vorlegen. Soweit der geprüfte Jahresabschluss trotz wirtschaftlicher Geschäftsführung ein Defizit aufweist, erklärt sich der Rhein-Kreis Neuss zur Übernahme der Defizite bis zur Höhe von maximal 160.000,- Euro jährlich einverstanden. Der Ausgleich erfolgt jeweils zum 30.06.

 

Der Rhein-Kreis Neuss wird auf der Basis des festgestellten Jahresergebnisses des Vorjahres und des darin ausgewiesenen Defizits vierteljährliche Abschlagszahlungen für das laufende Jahr vornehmen, und zwar jeweils zum 15.1., 15.4., 15.7. und 15.10. eines jeden Jahres. Alternativ kann der Schulträger einen Wirtschaftsplan erstellen, der insbesondere die im laufenden Wirtschaftsjahr auf der Einnahmeseite zu berücksichtigenden Zuschüsse Dritter berücksichtigt. Dieser Wirtschaftsplan ist, falls er die Grundlage der zu leistenden Abschlagszahlungen darstellt, mit dem Rhein-Kreis Neuss abzustimmen. Die geleisteten Abschlagszahlungen werden nach Vorliegen der nächsten Jahresrechnung verrechnet.“