Beschluss:

 

Der Beirat bei der Unteren Landschaftsbehörde erhebt keine Bedenken gegen die Entwürfe des Bewirtschaftungsplans und des Maßnahmenprogramms zur Umsetzung der WRRL im Rhein-Kreis Neuss.


Protokoll:

 

Vorsitzender Lechner verwies auf die umfangreiche Unterrichtung anlässlich einer Sitzung des Planungs- und Umweltausschusses, zu der auch die Mitglieder des Beirates eingeladen gewesen seien. Er habe daraus entnommen, dass die Angelegenheit noch recht allgemein gehalten sei. Er sehe die Planungen in diesem Rahmen als recht plausibel an, gehe jedoch davon aus, dass man im Zuge der Umsetzung noch öfter darüber diskutieren werde.

 

Beiratsmitglied Arndt bemängelte, dass in einer Vielzahl von Fällen der Zeithorizont 2015 zu Gunsten einer Ausnahme bis 2027 gestreckt werde.

 

Herr Jentzsch erläuterte hierzu, dass

 nach dem Perspektivkonzept Erft ein Umbau bis 2045 geplant sei. Man arbeite bereits an dem Gewässer unter Ausnutzung der Kraft des Flusses, so z. B. bei Entfesselungen, also der Herausnahme von Uferbefestigungen. Hier seien Erfahrungen zu sammeln. Nach 2030 werde ein Rückgang der Einleitungen in das Gewässer erfolgen. Bei den übrigen Gewässern seien die Überprägungen durch die Menschen zu betrachten. Hier sei zu prüfen, wie sich die eine oder andere Maßnahme entwickle. Dies sei z. B. bei der Niers mit Blick auf die Grundwasserstände ein sehr sensibles Thema. Der Umbau dieses Gewässers z. B. sei ein langfristig angelegtes Projekt.

Oberflächengewässer fielen erst ab einer Größe von mehr als 50 ha unter die WRRL. Gleichwohl müssten die Wasserbehörden bei allen Gewässern dafür Sorge tragen, dass die Zielsetzungen der WRRL erfüllt würden.


Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig ohne Stimmenthaltungen.