Beschluss:

 

Der Beirat bei der Unteren Landschaftsbehörde nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.


Protokoll:

 

Vorsitzender Lechner bat um Darlegung, nach welchen Gesichtspunkten der Rhein-Kreis Neuss eine Stellungnahme in diesem Verfahren abgegeben habe und warum der Beirat nicht in einem früheren Stadium beteiligt worden sei, da es sich hier doch um einen erheblichen Eingriff in Natur und Landschaft handele.

 

Herr Große erläuterte, dass es sich um eine Planung des Landesbetriebes Straßen NRW handele. Der Rhein-Kreis Neuss habe die Stellungnahme in einem sehr frühen Verfahrensschritt abgegeben, nämlich zur Umweltverträglichkeitsstudie und zur Raumwiderstandsanalyse. Ziel in diesem Stadium sei es, die umweltverträglichste Trassenvariante zu finden, um später in das Planfeststellungsverfahren einzumünden. Ziel der Planung sei es im Rhein-Kreis Neuss, die Ortslage Rommerskirchen und die nördlich liegenden Ortsteile zu entlasten. Die Studie befasse sich mit einer Vielzahl von Umweltgesichtspunkten. Ergebnis sei eine Synthesekarte, in die alle betrachteten Belange eingeflossen seien.

Herr Große erläuterte anschließend die Raumwiderstände nach der aushängenden Karte.

Der Rhein-Kreis Neuss habe sich für die Variante 3 b entschieden, die südlich von Rommerskirchen auf die B 59 schwenke und dann im freien Feld verlaufe, die Bahnlinie kreuze und dann auf einem Wirtschaftsweg liege, bis sie nördlich von Anstel die alte Trasse erreiche. Dies sei aus Sicht des Rhein-Kreises Neuss die umweltverträglichste Variante gewesen. Im Bereich nördlich von Anstel werde die Lage dann wegen der Terrassenkante und dem Hohlweg L 280 schwieriger. Hier habe man noch keine Aussage zur Bevorzugung getroffen. Die Nachteile einer Führung über das freie Feld würden durch die Lage auf einem Wirtschaftsweg abgemildert. Die Nachteile einer Führung nahe am Bahndamm seien größer.

 

Beiratsmitglied Meyer-Ricks wies auf den geringeren Flächenverbrauch einer Unterführung unter der Bahnlinie hin.

 

Herr Große erläuterte, dass man im Linienbestimmungsverfahren sei. Details der Planung lägen noch nicht vor.

 

Beiratsmitglied Arndt erklärte, dass ihres Wissens nach ein Gutachten vorgelegen habe, wonach eine Variante 3 c empfohlen werde, weil die Variante 3 b durch schützenswertes Offenland verlaufe und dort eine Teilpopulation des Feldhamsters vorliege.

 

Herr Große erläuterte, dass die Hamsterpopulation östlich der Ortslagen vorliege. Nach den Kartierungen seien westlich des Bahndamms keine Standorte zu verzeichnen gewesen. In den Aussagen zur Variante 3 c werde mehr auf die allgemeine Fauna der freien Feldflur eingegangen. Er könne die Bevorzugung nicht nachvollziehen, da auch die Arten der freien Feldflur Biotopstrukturen benötigten. Die Aussage stütze sich auf Potentiale, nicht auf vorhandene Kartierungen.

Auf Nachfrage von Frau Arndt bestätigte er, dass der Rhein-Kreis Neuss an dieser Stelle eine andere Auffassung vertrete, als der Gutachter.

 

Beiratsmitglied Wappenschmidt erklärte, dass aus Sicht der Landwirtschaft die Variante 3 b, bezeichnet als Bunkerlinie, von den allgemein belastenden Varianten auf Grund der Lage auf den Wirtschaftswegen die verträglichste sei.

 

Beiratsvorsitzender Lechner wie darauf hin, dass die Variante entlang des Bahndamms ökologisch nur bei einem Abstand von mindestens 50 Metern und einer Aufwertung des Zwischenraums Sinn mache. Allerdings seien bei dieser bahndammnahen Variante auch dann die Verknüpfungen mit den bestehenden Straßen sehr schwierig. Aus diesem Grund und wegen der Auswirkungen auf die Ökosysteme bei einer zu nahen Lage am Bahndamm sei er zu der Auffassung gelangt, dass die Bunkerlinie die ökologisch verträglichste sei. Wie weit die Zerschneidung sich negativ auf die Fauna auswirke, könne er nicht abschätzen, da ihm hier Daten fehlten.

 

Nach kurzer weiterer Diskussion über mögliche erhöhte Verkehrsströme im Bereich des FFH-Gebietes Knechtstedener Busch schlug Beiratsvorsitzender Lechner vor, den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis zu nehmen.


Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig ohne Stimmenthaltungen.