Beschluss:

 

Der Beirat bei der Unteren Landschaftsbehörde nimmt den Bericht der Verwaltung zum Bebauungsplan Nr. 462 der Stadt Neuss zur Kenntnis. Der Beirat stellt fest, dass Erläuterungen der Vertreter der Stadt Neuss fehlen, um die Zusammenhänge der Planung zu verstehen.


Protokoll:

 

Beiratsvorsitzender Lechner rief in Erinnerung, dass hier vor Jahren ein Gebiet aus dem Landschaftsschutz herausgenommen worden sei, und zwar für Zwecke des Rennvereins, als Trainingsflächen und für Gebäude für die Rennbahn. Nun plane die Stadt Neuss hier Bürogebäude. Man könne klar erkennen, was passieren könne, wenn man einem Bebauungsplan zustimme, der bestimmte Inhalte habe. Dieser könne jederzeit durch Beschluss der städtischen Gremien geändert werden. Aus diesem Grund könne er sich mit der jetzigen Planung der Stadt nicht anfreunden, auch wenn darin ausgesagt werde, dass die beibehaltenen Flächen im Landschaftsschutzgebiet aufgewertet würden. Es sei zu leicht möglich, die Inhalte der Planung zu ändern. Die eben diskutierten Abgrabungsseen seien ein gutes Beispiel hierfür.

Die Planung der Stadt gehe weit über die seinerzeit entlassenen Flächen hinaus. Er sehe mit Erschrecken in die Zukunft, in der die heutigen Landschaftsschutzgebietsflächen im Bebauungsplan ausgehebelt und anderweitig verplant würden. Dann habe man womöglich dort eine Ansammlung von Parkplätzen oder ähnlichen Einrichtungen.

 

Herr Temburg erläuterte, dass die Bereiche, die der Landschaftsschutzverordnung unterlägen, nachrichtlich und vollständig dargestellt würden. Hier würden Grünflächen vorgesehen. Die Landschaftsschutzverordnung gelte wie bislang weiter. Eine Änderung des Landschaftsschutzgebietes bedinge einen förmlichen Antrag an die Bezirksregierung Düsseldorf über den Rhein-Kreis Neuss, der den Landschaftsbeirat dazu beteiligen werde.

 

Beiratsmitglied Arndt erklärte, dass der Hintergrund dieser Planung sei, möglichst hohe Erträge zur Finanzierung der weiteren Planung in der Rennbahn zu erzielen.

Für sie stelle sich aber die Frage nach den in der Vorlage der Stadt angesprochenen Parkplätzen für den RennbahnPark. Diese Parkplätze gebe es noch nicht. Liege hierfür bereits ein Antrag vor oder gebe es dafür bereits eine Genehmigung? Bereits seit Jahren wolle die Stadt unter den Bäumen Parkplätze anlegen, um für Pendler ausreichend Parkplätze zu haben. Weiterhin stelle sich für sie die Frage nach einem weiteren Bürohochhaus im Norden des Rennbahngeländes, das überall beworben werde.

 

Der Vorsitzende erklärte, dass hierfür eine Befreiung im Landschaftsschutzgebiet erforderlich sei, die es seiner Meinung nach nicht geben dürfe. Bei der vorliegenden Überkapazität an Büroraum sei eine solche Planung in keiner Weise vertretbar.

 

Herr Schmitz erläuterte, dass der Bereich der angesprochenen Parkplätze ein Raum sei, der bereits heute beparkt werde. Er sei jedoch nicht Gegenstand der diskutierten Planung RennbahnPark und auch nicht Inhalt der hier besprochenen Planung. Er liege im Landschaftsschutzgebiet und bedürfe zu seiner Realisierung neben anderen behördlichen Entscheidungen auch der naturschutzrechtlichen Befreiung von den Verboten der Landschaftsschutzverordnung. Ein entsprechender Antrag liege der Unteren Landschaftsbehörde nicht vor. Wenn ein solcher Antrag gestellt werde, werde dieser auch dem Beirat vorgelegt, soweit seitens der Unteren Landschaftsbehörde eine Befreiung beabsichtigt werde.

 

Es schloss sich eine kurze Diskussion über die fußläufigen Zuwegungen von außen über das Geläuf in den Innenbereich des Rennbahnparks an.

 

Beiratsmitglied Graf von Nesselrode betonte, dass er die Verwaltungsvorlage derzeit nur zur Kenntnis nehmen könne. Wenn ein Antrag vorliege, könne man darüber beraten.

Herr Schmitz schlug vor, den bloßen Bericht der Verwaltung, der auf Wunsch des Vorsitzenden erstattet worden sei, heute zur Kenntnis zu nehmen. Dies sei wertungsfrei. Wenn später eine förmliche Planung mit greifbaren Inhalten vorgelegt werde, könne der Beirat hierüber beraten und Stellung nehmen. Dies könne im Verfahren der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sein, da der Plan ja Landschaftsschutzgebiet umfasse.

 

Der Vorsitzende betonte, dass er eine Erklärung seitens der Stadt erwarte, warum hier Landschaftsschutzgebiet überplant werde.

 

Herr Temburg wies darauf hin, dass das vorgesehene Plangebiet sich mit dem Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 401 decke. Es sei also vorgesehen, das gesamte alte Plangebiet zu überplanen.

 

Beiratsmitglied Arndt lehnte eine Kenntnisnahme des Verwaltungsberichtes ab, da man dann auch die Parkplatzplanung zur Kenntnis nehme. Sie bat darum, zu Protokoll zu nehmen, dass über die Parkplätze noch nicht entschieden sei.

 

Der Vorsitzende schlug einen Beschluss dahin gehend vor, dass sich der Beirat außer Stande sehe, eine Stellungnahme abzugeben, da die Vertreter der Stadt Neuss nicht anwesend seien und keine Erläuterungen geben könnten.

 

Beiratsmitglied Meyer-Ricks schlug vor, durchaus eine Stellungnahme zu den Parkplätzen im Landschaftsschutzgebiet dergestalt abzugeben, dass diese die Zustimmung des Beirates nicht finden würden. Dies betreffe auch die angesprochene Zufahrt.

 

Der Vorsitzende wies darauf hin, dass die Zufahrt schon seit unvordenklichen Zeiten vorhanden sei. Man wolle allerdings nicht, dass sich hier eine Parkplatznutzung verfestige. Dem entsprechend brauche man dazu auch nichts zu sagen. Die Parkplätze wiederum seien nicht Gegenstand der Planung und bedürften einer Entscheidung der Unteren Landschaftsbehörde unter Beteiligung des Beirates.

 

Der Vorsitzende schlug vor, den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis zu nehmen, gleichzeitig aber zu erklären, dass Erläuterungen der Vertreter der Stadt Neuss fehlten, um die Zusammenhänge der Planung zu verstehen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig ohne Stimmenthaltungen.