Beschluss:

 

Der Beirat bei der Unteren Landschaftsbehörde nimmt den Sachstandsbericht zur Kenntnis.


Protokoll:

 

Herr Temburg erläuterte unter Verweis auf die ausführlichen Verwaltungsvorlagen den Inhalt des Bebauungsplanes. Zielsetzung sei es, hier Wassersport, wassergebundene Freizeitnutzung und Erholungsnutzung anzusiedeln. In dem Zusammenhang seien zwei Stichworte zu nennen, nämlich Tribehouse, die bestehende Nutzung, und Monkeys Island, die geplante Verlagerung dieser Anlage aus Düsseldorf.

Der See unterliege keiner besonderen Schutzfestsetzung. Gleichwohl stehe hier das Thema Artenschutz im Vordergrund.

Die Planung stehe vor der ersten Beteiligung der Träger öffentlicher Belange. Man sei noch nicht förmlich beteiligt worden. Der Belang des Artenschutzes sei hier intensiv gutachtlich zu untersuchen. Dies sei der Stadt Neuss bereits mitgeteilt worden. Man werde die noch nicht vorliegenden Ergebnisse dieser Untersuchung prüfen.

 

Der Vorsitzende kritisierte das Verhalten der Stadt Neuss, die ursprünglich diesen See habe für Sportzwecke nutzen und den Sandhofsee für Natur- und Artenschutz belassen wollen. Dann habe man dort die Überlegungen geändert und den Sandhofsee für die sportliche Nutzung vorgesehen. Nunmehr gelte alles nicht mehr und man wolle beide Seen intensiv nutzen. Die Stadt Neuss habe gewusst, dass dort der Flussregenpfeifer angetroffen worden sei und in diesem Jahr als Paar vorkomme und vermutlich bereits brüte. Im Winter werde der See von nordischen Entenarten besucht werde, die dort rasteten und blieben. Dies sei zu schützen. Zudem habe man dort auch eine Kreuzkrötenpopulation, die besonders schutzwürdig sei. Dass die Stadt trotzdem so plane, sei ärgerlich. Ein Gutachter solle nun ganzjährig die Situation feststellen und bewerten. Die Stadt Neuss aber gehe bereits vor der Vorlage der Ergebnisse in die Beteiligungsverfahren. Dies sei ebenfalls höchst ärgerlich. Die Stadt wolle hier offenbar eine Planungsabsicht verfestigen. Das Baugesetzbuch verlange eine starke Würdigung der Belange des Artenschutzes vor anderen Belangen. Weiterhin benötige ein Paar des Flussregenpfeifers einen Raum von etwa 500 Metern. Dies lasse an dem See nur ein Paar zu. Die Bezirksregierung Düsseldorf und das Umweltministerium würden es nicht mittragen, dass sich über Artenschutzbelange hinweggesetzt werde. Wenn die Stadt trotzdem Ihre Planung realisieren wolle, müsse sie ein Ersatzgewässer herrichten und abwarten, bis der Flussregenpfeifer sich dort eingefunden habe, wie es in einem Beispiel im Kreis Wesel der Fall gewesen sei.

Letztendlich müsse man abwarten, wie sich die Sache entwickle. Man könne den Bericht derzeit nur zur Kenntnis nehmen. Wenn aber eine Stellungnahme erbeten werde, so könne er nur Bedenken erheben.

 

Beiratsmitglied Arndt wies darauf hin, dass sie regelmäßig Fotos zur Situation zugesandt bekomme. Mittlerweile seien bereits drei Vögel dort, möglicherweise auch vier. Diese hielten sich im Bereich neben der vorhandenen Disco auf. Hier seien die Tiere anscheinend auch auf Nahrungssuche. Auf einem unbebauten Gelände gegenüber der Fiege-Fläche seien mindestens zwei Pärchen Rebhühner. Auf einer weiteren Fläche in der Nähe sei ein Pärchen Gänse mit sieben Jungen gesehen worden. Es sei eine Sünde und Schande, was hier an Planung vorgesehen sei. Die Ausführungen unter dem Kapitel Artenschutz in der Vorlage der Stadt könne sie nur kritisieren. Zudem sei zu erwarten, dass die Flächen der Stadt Neuss am See später in die Nutzung einbezogen würden. Der BUND habe im letzten Jahr einen Antrag auf einstweilige Sicherstellung der Seen und der daneben liegenden Flächen, auf denen sich Feldvögel wie z. B. Lerchen aufhielten, als Landschaftsschutzgebiet gestellt, der noch nicht beantwortet worden sei.

 

Auf Nachfrage von Beiratsmitglied Kremer nach der Lage der Planungsflächen in der Mitte des Sees erläuterte der Vorsitzende, dass dies durch die Eigentumsverhältnisse bedingt sei.

 

Auf die Frage von Beiratsmitglied Arndt nach einer Verlängerung einer Ausnahmegenehmigung für die bestehende Diskothek durch den Rhein-Kreis Neuss erläuterte Herr Schmitz, dass diese Disco seit Jahren geduldet werde. Eine Ausnahmegenehmigung seitens des Rhein-Kreises Neuss bestehe nicht, da keine solche erforderlich sei.

 

Beiratsmitglied Arndt bedauerte den Betrieb der Diskothek, da dieser zu einer Störung geschützter Arten führe, von denen es unmittelbar daneben Vorkommen gebe.

 

Herr Schmitz erläuterte, dass es bislang mit dieser Einrichtung keine Probleme gegeben habe. Man habe sie noch vor einigen Tagen besichtigt. Es werde nur eine Tanzfläche beschallt. Störende und nach außen dringende Lichteffekte gebe es nicht. Der Betrieb ende gegen 22.00 Uhr.

Dass störungsempfindliche Arten ihre Nist- und Bruträume unmittelbar neben der Disco hätten, sei der Unteren Landschaftsbehörde nicht bekannt. Ob es in diesem Gewerbegebiet durch die Disco zu unvertretbaren Störungen entgegen artenschutzrechtlichen Verboten komme, sei nicht belegt. Derzeit bestehe kein Anlass zum Eingreifen. Die bloße Nahrungssuche oder das bloße zeitweilige Vorhandensein eines Tieres auf einer Fläche rechtfertige noch nicht deren Sperrung. Hier müsse artenschutzrechtlich differenziert werden.

 

Der Vorsitzende wies darauf hin, dass zwischen Arten, die ein enges Umfeld, z. B. 100m,  für ihre Ernährung und Fortpflanzung benötigten und Arten, die ein weites Umfeld benötigten unterschieden werden müsse. Bei einem Greifvogel genüge z. B. ein geschützter Bereich unmittelbar um den Horstbaum.

 

Herr Schmitz wies darauf hin, dass es nicht sinnvoll sei, an Hand von Annahmen rechtliche Hypothesen aufzustellen. Wenn Belege vorgelegt würden, werde die Untere Landschaftsbehörde diese prüfen und würdigen.

 

Beiratsmitglied Arndt sagte zu, weitere Fotos vorzulegen. Es hielten sich in dem Gebiet auch an der Nordseite viele Menschen auf.

 

Herr Schmitz teilte mit, dass die Untere Landschaftsbehörde dies aus der Sicht verschiedener Kontrollen nicht bestätigen könne. Zudem sei nicht jeder Mensch im Umfeld eines Flussregenpfeifers eine erhebliche Störung dieser Art.

 

Beiratsmitglied Graf von Nesselrode befürchtete, dass der See inmitten des Gewerbegebietes keinen allzu hohen ökologischen Wert haben könne.

 

Vorsitzender Lechner betonte, dass gerade die Lage im Gewerbegebiet im Gegensatz zu einem Wohngebiet den Wert des Sees als Lebensraum steigere. Das Gewerbegebiet diene geradezu als Puffer. Die Autobahn sei eine ständige gleichmäßige Lärmquelle und für die Tiere nicht sonderlich störend.

Man werde im Beteiligungsverfahren noch Gelegenheit haben, zu der Planung der Stadt Neuss Stellung zu nehmen. Einstweilen könne man den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis nehmen.


Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig ohne Stimmenthaltungen.