Sitzung: 26.09.2017 Finanzausschuss
Vorlage: 20/2235/XVI/2017
Beschluss:
Der Finanzausschuss
nimmt die Ausführungen zu Kenntnis.
Protokoll:
Anhand der
Sitzungsvorlage erläuterte Kreiskämmerer Graul zunächst den Entwurf des
Gemeindefinanzierungsgesetzes 2018. Da es noch eine Modellrechnung des Landes
gäbe (Referenzzeitraum für den Steuerverbund endet erst zum 30.09.2017) gäbe,
seien die dargestellten Werte durch eine Simulationsrechnung seitens der
Kommunalen Spitzenverbände auf Basis der bisherigen Berechnungsparameter
ermittelt wurden und seine daher nur als vorläufig zu betrachten
Das „Sofia-Gutachten“
bezüglich des Systems des kommunalen Finanzierungsausgleichs sei noch nicht
ausgewertet und aufgrund der Kürze der Zeit könne auch nicht davon ausgegangen
werden, dass das Ergebnis noch Einfluss auf das Gesetzgebungsverfahren zum GFG
2018 nimmt. Eine Stellungnahme durch die Kommunalen Spitzenverbände stehe noch
aus.
Mit Bedauern sei festzustellen,
dass die „alten“ Parameter von 2017 auch für das Haushaltsjahr 2018 gelten und
es somit wieder bei einem viel zu geringen Verbundsatz von 23 % bleibt, die Teilschlüsselmassen nicht
zugunsten der Kreise verändert wurden und auch die Einwohnergewichtung in der
Hauptansatzstaffel nicht überdacht wurde.
Eine Entlastung der
Kommunen sei durch die Abschaffung des sogenannten „Kommunal-Soli“ ab 2018, den
schrittweisen Abbau des Vorwegabzuges nach § 2 Stärkungspaktgesetz und die
Erhöhung der Schul-, Bildungs- und Sportpauschale vorgesehen.
Kreiskämmerer Graul
wies auf die Anfrage der Fraktion Bündnis 90/die Grünen (Tischvorlage zu TOP 7)
ob und in welchem Umfang sich die „alten“ Parameter, die Gegenstand des
Vortrages des Landrates in der Sitzung des Kreisausschusses am 26.04.2017
waren, nach den jetzt vorliegenden Parametern geändert haben, hin. Diese
Anfrage sei im Wesentlichen durch die Erläuterungen zum GFG 2018 beantwortet.
Aufgrund der jetzt vorliegenden Werte (die aber noch vorläufigen seinen) könne
nicht mehr vom gleichen Zahlentableau wie im Kreisausschuss am 26.04.2017
vorgetragen, ausgegangen werden.
Kreistagsabgeordnete
Carsten Thiel fragte nach, wie sich die vom Land für 2017 geplante zusätzliche
Finanzierung für Krankenhausinvestitionen in Höhe von 250 Millionen Euro für
die Kommunen auswirkt. Landrat Petrauschke erläuterte auch mit Bezug auf die
Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 25.09.2017 (Tischvorlage zu TOP
7), vom Land seien Krankenhausinvestitionen die letzten Jahre sträflich
vernachlässigt worden. Nicht der Kreis sondern die Städte und Gemeinden würden
mit einem Satz von 40 % der geplanten Investitionssumme zur Finanzierung
herangezogen. Dies seien 100 Millionen Euro für 2017.
Kreistagsabgeordneter
Dr. Ammermann ergänzte, dass die Städte und Gemeinden über ihre Spitzenverbände
den Städte- und Gemeindebund dem Land verdeutlicht hätten, dass eine solche
Zahllast die Kommunen zum Jahresende belasten würden und eine
haushaltsrechtliche Abwicklung nicht zeitgerecht erfolgen könnte. Die
Landesregierung beabsichtigt deshalb, den Investitionsbetrag erst 2018 zu
erheben.