Beschluss:

Der Finanzausschuss nimmt die Ausführungen zu Kenntnis.

 


Protokoll:

Anhand der Sitzungsvorlage erläuterte Kreiskämmerer Graul zunächst den Entwurf des Gemeindefinanzierungsgesetzes 2018. Da es noch eine Modellrechnung des Landes gäbe (Referenzzeitraum für den Steuerverbund endet erst zum 30.09.2017) gäbe, seien die dargestellten Werte durch eine Simulationsrechnung seitens der Kommunalen Spitzenverbände auf Basis der bisherigen Berechnungsparameter ermittelt wurden und seine daher nur als vorläufig zu betrachten

Das „Sofia-Gutachten“ bezüglich des Systems des kommunalen Finanzierungsausgleichs sei noch nicht ausgewertet und aufgrund der Kürze der Zeit könne auch nicht davon ausgegangen werden, dass das Ergebnis noch Einfluss auf das Gesetzgebungsverfahren zum GFG 2018 nimmt. Eine Stellungnahme durch die Kommunalen Spitzenverbände stehe noch aus.

Mit Bedauern sei festzustellen, dass die „alten“ Parameter von 2017 auch für das Haushaltsjahr 2018 gelten und es somit wieder bei einem viel zu geringen Verbundsatz von  23 % bleibt, die Teilschlüsselmassen nicht zugunsten der Kreise verändert wurden und auch die Einwohnergewichtung in der Hauptansatzstaffel nicht überdacht wurde.

Eine Entlastung der Kommunen sei durch die Abschaffung des sogenannten „Kommunal-Soli“ ab 2018, den schrittweisen Abbau des Vorwegabzuges nach § 2 Stärkungspaktgesetz und die Erhöhung der Schul-, Bildungs- und Sportpauschale vorgesehen.

Kreiskämmerer Graul wies auf die Anfrage der Fraktion Bündnis 90/die Grünen (Tischvorlage zu TOP 7) ob und in welchem Umfang sich die „alten“ Parameter, die Gegenstand des Vortrages des Landrates in der Sitzung des Kreisausschusses am 26.04.2017 waren, nach den jetzt vorliegenden Parametern geändert haben, hin. Diese Anfrage sei im Wesentlichen durch die Erläuterungen zum GFG 2018 beantwortet. Aufgrund der jetzt vorliegenden Werte (die aber noch vorläufigen seinen) könne nicht mehr vom gleichen Zahlentableau wie im Kreisausschuss am 26.04.2017 vorgetragen, ausgegangen werden.

Kreistagsabgeordnete Carsten Thiel fragte nach, wie sich die vom Land für 2017 geplante zusätzliche Finanzierung für Krankenhausinvestitionen in Höhe von 250 Millionen Euro für die Kommunen auswirkt. Landrat Petrauschke erläuterte auch mit Bezug auf die Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 25.09.2017 (Tischvorlage zu TOP 7), vom Land seien Krankenhausinvestitionen die letzten Jahre sträflich vernachlässigt worden. Nicht der Kreis sondern die Städte und Gemeinden würden mit einem Satz von 40 % der geplanten Investitionssumme zur Finanzierung herangezogen. Dies seien 100 Millionen Euro für 2017.

Kreistagsabgeordneter Dr. Ammermann ergänzte, dass die Städte und Gemeinden über ihre Spitzenverbände den Städte- und Gemeindebund dem Land verdeutlicht hätten, dass eine solche Zahllast die Kommunen zum Jahresende belasten würden und eine haushaltsrechtliche Abwicklung nicht zeitgerecht erfolgen könnte. Die Landesregierung beabsichtigt deshalb, den Investitionsbetrag erst 2018 zu erheben.