Beschluss:

Der Finanzausschuss nimmt die im ersten Verzeichnis 2017 dargestellten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen zur Kenntnis und empfiehlt dem Kreistag eine entsprechende Beschlussfassung.

 


Protokoll:

Kreistagsabgeordneter Holler berichtete, dass im Jugendhilfeausschuss darüber informiert worden sei, dass die Ausgaben für den Unterhaltsvorschuss stark gestiegen seien und die Verwaltung eine entsprechende Vorlage fertigen wolle. Er vermisse hier die entsprechenden zahlen.

Dezernent Lonnes erläuterte, dass das Unterhaltsvorschussgesetz erst zum 01.07.2017 in Kraft getreten sei und deshalb noch nicht alle Berechtigten ihre Ansprüche geltend gemacht hätten. Derzeit sei noch keine verlässliche Aussage über den Stand zum Jahresende möglich. Für die Haushaltsplanung 2018 werde jedoch ein höherer Aufwand eingeplant.

Herr Landrat Petrauschke informierte darüber, dass seitens des Landes überlegt werde, die Unterhaltsvorschussleistungen auf Dauer in eigener Zuständigkeit mit Landesbediensteten abzuwickeln. Damit würden beim Kreis keine Personalkosten mehr anfallen. Ferner beabsichtige das Land sich mit 30 Prozent statt bislang mit 12 Prozent an den Kosten zu beteiligen. Mit einem Zuständigkeitswechsel sei jedoch frühestens 2019 zu rechnen.