Protokoll:

Vorsitzender Jüngerkes verwies auf die Anfrage der Fraktion Bündnis90/Die Grünen und erkundigte sich, ob diese bereits hinreichend beantwortet worden sei.

Kreistagabgeordneter Becker bat um Mitteilung, ob und inwieweit die kreisangehörigen Kommunen im Rahmen der Krankenhausinvestitionsfinanzierung belastet werden.

Kreiskämmerer Graul erläuterte, das nicht der Kreis sondern die Städte und Gemeinden die entsprechenden Mittel aufbringen müssen. Nach § 17 Krankenhausgestaltungsgesetz sei die Bevölkerungsanzahl Berechnungsgrundlage für die Höhe der Heranziehung. Wenn man diese zugrunde lege sei der Anteil für alle kreisangehörige kommunen rund 2,5 Millionen Euro. Dieser Betrag müsse der Einwohnerzahl entsprechend auf die Städte und Gemeinden umgerechnet werden.