Sitzung: 26.09.2017 Finanzausschuss
Protokoll:
Vorsitzender Jüngerkes
verwies auf die Anfrage der Fraktion Bündnis90/Die Grünen und erkundigte sich,
ob diese bereits hinreichend beantwortet worden sei.
Kreistagabgeordneter
Becker bat um Mitteilung, ob und inwieweit die kreisangehörigen Kommunen im
Rahmen der Krankenhausinvestitionsfinanzierung belastet werden.
Kreiskämmerer Graul
erläuterte, das nicht der Kreis sondern die Städte und Gemeinden die
entsprechenden Mittel aufbringen müssen. Nach § 17 Krankenhausgestaltungsgesetz
sei die Bevölkerungsanzahl Berechnungsgrundlage für die Höhe der Heranziehung.
Wenn man diese zugrunde lege sei der Anteil für alle kreisangehörige kommunen
rund 2,5 Millionen Euro. Dieser Betrag müsse der Einwohnerzahl entsprechend auf
die Städte und Gemeinden umgerechnet werden.