Protokoll:

Der Ausschussvorsitzende verwies auf das bestehende EU Wettbewerbsrecht und die einmütige Auffassung aller Parteien im Kreistag, den Rettungsdienst durch anerkannte Hilfsorganisationen durchführen zu lassen. Die Beauftragung eines Privaten zum Betrieb des 24-Stunden-Krankentransportwagens halte er für rechtlich nicht zwingend. Es hätte seiner Auffassung nach andere Lösungsmöglichkeiten gegeben. Es sei auch opportun gewesen, den Ausschuss darüber in Kenntnis zu setzen.

 

Herr Graul führte aus, dass europaweite Ausschreibungen nach dem Wettbewerbsrecht die Regel sei, es für den Bereich der Notfallrettung jedoch eine Bereichsausnahme gebe. Ob diese Bereichsausnahme auch für den Krankentransport gelte, lasse das Oberlandesgericht Düsseldorf derzeit durch den Europäischen Gerichtshof prüfen.

 

Herr Ramakers ist der Auffassung, dass im Lichte des Vorlagebeschlusses des OLG die Kreisverwaltung die Antwort des EuGH hätte abwarten können. Er kritisierte, dass die Besetzung eines 24-Stunden-KTW-Dienstes bereits vertraglich mit einem privaten Unternehmer geregelt wurde. Die Vergabe hätte lediglich für einen Übergangszeitraum bis zur richterlichen Entscheidung stattfinden können.

 

Der Ausschuss formuliert den Hinweis, dass die Besetzung der Rettungsmittel und Rettungswachen im Zuständigkeitsbereich des Rhein-Kreises Neuss grundsätzlich durch die im Rhein-Kreis Neuss tätigen gemeinnützigen Organisationen erfolgen soll.

Es wird zudem der Wunsch geäußert, künftig die Vergabe von Rettungsdienstleistungen im nichtöffentlichen Teil der Ausschusssitzungen zu beraten.