Beschlussvorschlag:

Der Kreisjugendhilfeausschuss nimmt die Ausführung der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.

 

 


Protokoll:

Herr Lonnes berichtete anhand der Sitzungsvorlage über die geplante Übertragung der gemeinsamen Adoptionsvermittlungsstelle auf die Stadt Neuss und begründete diesen Schritt.

Unter anderem bedingt durch die gesellschaftlichen Entwicklungen sei die Zahl der Adoptionen und damit auch das Arbeitsaufkommen der Adoptionsvermittlungsstellen deutlich gesunken. Dies mache eine personelle Anpassung erforderlich, welche jedoch auf Grund der gesetzlichen Vorgaben nicht möglich sei, da eine Adoptionsvermittlungsstelle immer mit mindestens zwei Vollzeitstellen zu besetzen ist. Für das Jugendamt des Rhein-Kreises Neuss existiere diesbezüglich bereits eine Ausnahmegenehmigung des Landesjugendamtes auf insgesamt 42 Wochenstunden, verteilt auf zwei Fachkräfte mit jeweils 21 Wochenstunden.

Da die Entwicklungen auch auf die anderen Jugendämter im Kreisgebiet zutreffend sei, habe man sich bei Gesprächen in der Bürgermeisterkonferenz auf eine gemeinsame Adoptionsvermittlungsstelle, angesiedelt beim Jugendamt der Stadt Neuss, verständigt. Insgesamt seien dadurch Einsparungen in Höhe von ca. 41.000 € zu erwarten, wovon ca. 6.500 € auf das Jugendamt des Rhein-Kreises Neuss entfallen. Über die Kooperation selbst entscheide der Kreistag des Rhein-Kreises Neuss, der Jugendhilfeausschuss werde beteiligt.

Auf Nachfrage von Frau Winzen teilte Herr Lonnes mit, dass kein Personal entlassen werde. Die zwei bisherigen Mitarbeiterinnen würden in anderen Bereichen des Jugendamtes eingesetzt.

Herr Becker begrüßte die Einrichtung einer gemeinsamen Adoptionsvermittlungsstelle und erkundigte sich, warum man diese bei der Stadt Neuss und nicht beim Kreisjugendamt ansiedele. Herr Lonnes antwortete, dass diese Entscheidung hauptsächlich auf Grund der besseren Erreichbarkeit des Standortes getroffen wurde.