Sitzung: 04.10.2017 Jugendhilfeausschuss
Vorlage: 51/2261/XVI/2017
Beschlussvorschlag:
Der Kreisjugendhilfeausschuss stimmt der vorgeschlagenen Verteilung der
Investitionsmittel per Schlüsselzuweisung zu.
Die Mittel werden auf folgender Basis berechnet und zugeteilt:
Anzahl der Kinder, die im Zeitraum 01.08.2010 bis 31.07.2016 geboren
wurden (Stichtag 01.01.2017) in
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Jüchen 1.256
-
Korschenbroich 1.816
-
Rommerskirchen
757
gesamt: 3.829
Förderung pro Kind: 941.803 € : 3.829 Kinder = 245,97
€ pro Kind
Für die Kommunen errechnen sich folgende
Quoten:
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Jüchen 308.933,03 €
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Korschenbroich 446.673,87
€
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Rommerskirchen 186.196,10 €
gesamt: 941.803,00 €
Sollten die zur Verfügung stehenden Mittel von einer Kommune nicht
vollständig abgerufen werden, können sie per Schlüsselzuweisung auf der o.a.
Grundlage an die verbleibenden Kommunen weiter bewilligt werden.
Protokoll:
Herr Berheide erläuterte den Tagesordnungspunkt anhand der Sitzungsvorlage und teilte den Vorschlag der Verwaltung zur Verteilung der Fördermittel auf die einzelnen Kommunen mit. Ausgehend von einer Schlüsselzuweisung in Höhe von 245,97 € pro Kind ergibt sich ein Betrag von 308.933,03 € für die Gemeinde Jüchen, 446.673,87 € für die Stadt Korschenbroich und von 186.196,10 € für die Gemeinde Rommerskirchen.
Im Anschluss erkundigte sich Herr Becker ob es sich bei den zu fördernden Maßnahmen um die in der Sitzungsvorlage auf Seite 3 aufgelisteten Maßnahmen handelt. Herr Berheide bestätigte dies.
Auf weitere Nachfrage von Herrn Wappenschmidt antwortete Herr Berheide, dass es sich um zusätzliche Fördermittel handelt.
Im Anschluss ließ der Vorsitzende Dirk Rosellen über den Beschlussvorschlag der Verwaltung abstimmen. Der Kreisjugendhilfeausschuss fasste einstimmig den folgenden Beschluss: