Beschlussvorschlag:

Der Kreisjugendhilfeausschuss stimmt der vorgeschlagenen Verteilung der Investitionsmittel per Schlüsselzuweisung zu.

Die Mittel werden auf folgender Basis berechnet und zugeteilt:

 

Anzahl der Kinder, die im Zeitraum 01.08.2010 bis 31.07.2016 geboren wurden (Stichtag 01.01.2017) in

 

-          Jüchen                             1.256

-          Korschenbroich                  1.816

-          Rommerskirchen                   757

gesamt:                                3.829

 

Förderung pro Kind: 941.803 € : 3.829 Kinder = 245,97 € pro Kind

 

Für die Kommunen errechnen sich folgende Quoten:

 

-          Jüchen                              308.933,03 €

-          Korschenbroich                  446.673,87 €

-          Rommerskirchen                186.196,10 €

 gesamt:                               941.803,00 €

 

Sollten die zur Verfügung stehenden Mittel von einer Kommune nicht vollständig abgerufen werden, können sie per Schlüsselzuweisung auf der o.a. Grundlage an die verbleibenden Kommunen weiter bewilligt werden.

 


Protokoll:

Herr Berheide erläuterte den Tagesordnungspunkt anhand der Sitzungsvorlage und teilte den Vorschlag der Verwaltung zur Verteilung der Fördermittel auf die einzelnen Kommunen mit. Ausgehend von einer Schlüsselzuweisung in Höhe von 245,97 € pro Kind ergibt sich ein Betrag von 308.933,03 € für die Gemeinde Jüchen, 446.673,87 € für die Stadt Korschenbroich und von 186.196,10 € für die Gemeinde Rommerskirchen.

Im Anschluss erkundigte sich Herr Becker ob es sich bei den zu fördernden Maßnahmen um die in der Sitzungsvorlage auf Seite 3 aufgelisteten Maßnahmen handelt. Herr Berheide bestätigte dies.

Auf weitere Nachfrage von Herrn Wappenschmidt antwortete Herr Berheide, dass es sich um zusätzliche Fördermittel handelt.

 

Im Anschluss ließ der Vorsitzende Dirk Rosellen über den Beschlussvorschlag der Verwaltung abstimmen. Der Kreisjugendhilfeausschuss fasste einstimmig den folgenden Beschluss: