Beschluss:

Der Kreistag stimmt weiterhin einer Aufgabenübertragung von den kreisangehörigen Städten und Gemeinden auf den Kreis für den Betrieb der Sammelstellen nach ElektroG gem. § 5 Abs. 7 Landesabfallgesetz in Verbindung mit den §§ 23 ff. des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit des Landes Nordrhein-Westfalen zu und beauftragt die Verwaltung, eine entsprechende öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden abzuschließen.


 

 


Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich beschlossen

 

63 Ja-Stimmen (27 CDU, 18 SPD, 8 Bündnis 90/Die Grünen, 6 FDP, 2 Die Linke, 2 UWG/Die Aktive)

1 Nein-Stimmen (Dr. Patatzki)

2 Enthaltungen (FdB)