Beschluss:

Der Kreisjugendhilfeausschuss nimmt die Ausführungen zustimmend zur Kenntnis.


Protokoll:

Frau Schmitz-Doering berichtete anhand einer Power Point Präsentation über den aktuellen Stand hinsichtlich der zum 17.08.2017 beschlossenen Änderungen zum Unterhaltsvorschussgesetz. Die Power Point Präsentation ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.

Auf Nachfrage von Herrn Kaiser teilte Frau Schmitz-Doering mit, dass man den Haushaltsansatz von 500.000 € auf 1.000.000 € erhöht habe. Ob dies auskömmlich sei müsse man abwarten. Auf weitere Nachfrage von Herrn Schmitz teilte Frau Schmitz-Doering mit, dass hinsichtlich der Auswirkungen der Gesetzesänderung auf die Rückholquote noch keine Aussagen getroffen werden können.

 

Frau Klein stellte fest, dass das Änderungsverfahren eine Herausforderung für die Verwaltung gewesen sei. Lange Zeit war vieles unklar, und eine gezielte Vorbereitung zur Umsetzung des Gesetzes war nicht möglich. Auch inhaltlich habe das Gesetz Schwächen und erschwere die Arbeit deutlich. In Anbetracht dessen lobte Frau Klein die Mitarbeiterinnen der Unterhaltsvorschusskasse für die bisherige Umsetzung in die Praxis und die Bereitschaft, sich in die komplexe Materie einzuarbeiten. Sie macht nochmals deutlich, dass leider ein Trend zu beobachten sei neue Gesetze zu schnell und inhaltlich unausgereift zu verabschieden.


Herr Becker erklärte, dass es sich bei dem neuen Unterhaltsvorschussgesetz um ein Wahlgeschenk handele, was auch die schnelle Verabschiedung des Gesetzes erkläre.


Die Verwaltung sicherte zu, den Kreisjugendhilfeausschuss über die weiteren Entwicklungen beim Unterhaltsvorschuss auf dem Laufenden halten.