Beschluss:

Der Kreistag bestätigt den am 12.07.2017 gefassten Dringlichkeitsbeschluss des Kreisausschusses und erhebt ihn zu seinen Beschlüssen.

 


Protokoll:

Kreistagsabgeordneter Dr. Johannes Georg Patatzki kritisierte, dass § 2 des Gesellschaftsvertrags der Rhein-Kreis Neuss Kliniken GmbH zu ungenau gestaltet sei. Es müsse vorab geklärt werden, auf welchen regionalen Gültigkeitsbereich sich die Auslagerung und Beteiligung an anderen Gesellschaften beziehe. Hierbei sollte auf die Organisationsform sowie die Kostenstruktur hingewiesen werden. Er verwies auf seine Ausführungen der letzten Kreistagssitzung am 28.06.2017.

 

Landrat Hans-Jürgen Petrauschke erklärte, dass der Gesellschaftsvertrag als ein Rahmen solcher Verfahren diene. Der § 2 musste so gefasst werden, da ansonsten für jede Beteiligung der Gesellschaftsvertrag neu angepasst werden müsse. Einzelfallentscheidungen würden im Kreistag jedoch weiterhin beraten und beschlossen werden, sodass die politische Beteiligung gewährleistet sei.

 


Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich beschlossen

 

63 Ja-Stimmen (27 CDU, 18 SPD, 8 Bündnis 90/Die Grünen, 6 FDP, 2 UWG/Die Aktive, 2 Die Linke)

1 Nein-Stimme (Dr. Patatzki)

2 Enthaltungen (2 FdB)