Beschluss:

Der Kulturausschuss nahm den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.


Protokoll:

Herr Lonnes führte ergänzend zur Vorlage aus, dass die Kulturpolitik in Nordrhein-Westfalen lange Zeit nicht zweckfrei betrieben worden sei, sondern sich immer auch als Strukturpolitik im Ruhrgebiet, als Frauenförderpolitik, Integrationspolitik (Stichwort: Interkultur) und Bildungspolitik stark an übergeordneten Zielen ausgerichtet habe. Ferner sei die Kulturpolitik als Mittel der Regionalentwicklung eingesetzt worden.

 

Als Ziele der neuen Landesregierung sei in der Koalitionsvereinbarung eine Stärkung der Kulturpolitik, des bürgerlichen und privatwirtschaftlichen Engagements sowie die Zweckfreiheit von Kunst und Kultur betont worden. Als Maßnahmen habe die Landesregierung insbesondere die Einführung eines Kulturgesetzbuches unter Einbeziehung der Bibliotheken und den Abbau von Doppel- und Mehrfachstrukturen im Rahmen der Regionalen Kulturförderung vorgesehen.

 

Herr Lonnes legte ferner dar, dass die kommunale Kulturpolitik anders als in den Politikfeldern Schule und Sport keine Pauschale erhalte. Bei der vorgesehenen Erhöhung der Mittel für die Kultur sollte die Einführung einer solchen Pauschale aus der kommunalen Kulturpolitik gefordert werden.

 

Ferner sei im Koalitionsvertrag auch die Inventarisierung des öffentlichen Kulturbesitzes angedacht. Der Kreis habe bisher zwar schon Kunstgegenstände inventarisiert, nicht aber digital. Der Kreis sei deshalb gut beraten, sich durch konkrete Maßnahmen zur Digitalisierung der Kultureinrichtungen auf eine mögliche Landesförderung vorzubereiten. Hierdurch könnten die Sammlungen und Kultureinrichtungen des Kreises bekannter gemacht, ein internationaler Austausch ermöglicht und neue Zielgruppen gewonnen werden.

 

Zur Metropolregion Rheinland merkte Herr Lonnes an, dass es einen eklatanten Widerspruch zwischen der Kulturlandschaft des Rheinlands und dem öffentlichen Bewusstsein hierzu gebe. Während das Ruhrgebiet vom Land z. B. mehrere hundert Millionen Euro Förderung für das Projekt Europäische Kulturhauptstadt erhalten habe, sei im Rheinland nichts Entsprechendes geschehen. Es sei daher dringend erforderlich, mit der Metropolregion das rheinische Bewusstsein zu stärken und eigene Vorstellungen zu entwickeln, die Kulturlandschaft als Mittel zur Identitätsstiftung des Rheinlandes zu stärken und hierfür einen gerechten Sonderzuschuss zu fordern.

 

Ferner werde die Denkmalförderung nach Maßgabe der Koalitionsvereinbarung wieder aufgenommen. Die bisherige Situation zeichne sich durch ein Missverhältnis zwischen den staatlich gewährten Zuschüssen und den staatlich gestellten Anforderungen aus. Hierbei gelte es, stärker die Denkmalpflege als öffentliche Aufgabe zu betonen als die Eigentümer durch die Sozialbindung des Eigentums gemäß Artikel 14 GG zu verpflichten.

 

Frau Küpper begrüßte die Neuausrichtung der Kulturpolitik, insbesondere die Erhöhung der Mittel um 50 % bis zum Jahr 2022. Herr Fischer ergänzte, dass sich seine Fraktion lange für die Metropolregion Rheinland als Gegenpol zur Metropolregion Rhein-Ruhr eingesetzt habe. Auch der Rheinische Kultursommer sei als wichtiges Projekt des Rheinlandes von seiner Fraktion unterstützt worden.

 

Herr Radmacher begrüßte ebenfalls die Absichten der neuen Landesregierung. Er sei dankbar, dass die Denkmalförderung nun wieder aufgenommen werde. Hierzu hatte der Kreisheimatbund in der Vergangenheit eine Resolution verfasst, die jedoch keinen Erfolg hatte. Die Entwicklung sei nun abzuwarten.

 

Vorsitzender Rehse resümierte, dass die Kulturförderung damit auf einen guten Weg gebracht worden sei.