Beschluss:

Der Kreisausschuss nimmt die Kosten der Unterkunft und der Bedarfsgemeinschaften zur Kenntnis.


Protokoll:

Landrat Hans-Jürgen Petrauschke führte aus, dass die Veränderungen zum Vorjahr aus der neuen Kostenerstattung durch den Bund resultieren würden. Der Bund erstatte ab 2017 die flüchtlingsbedingten Kosten in Gänze. Dadurch sei die Vergleichbarkeit des Nettoaufwandes nur begrenzt möglich. Der Gesamtaufwand liege 3 Mio. € über den erwarteten Kosten. Allerdings beinhalte der Gesamtaufwand die flüchtlingsbedingten Kosten, sodass dies nicht unbedingt Auswirkungen auf den Haushalt mit sich ziehe.

Kreistagsabgeordnete Susanne Stephan-Gellrich merkte an, dass die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften auffällig gestiegen sei. Sie fragte, ob die Ursache für den Anstieg einer bestimmten Personengruppe zuzuordnen sei.

Landrat Hans-Jürgen Petrauschke antwortete, dass das Thema Flüchtlinge separat betrachtet werden müsse. Der größte Anteil der zusätzlichen Bedarfsgemeinschaften ergebe sich aus dem Personenkreis der Flüchtlinge, die ins SGB II fallen.