Sitzung: 08.11.2017 Kreisausschuss
Vorlage: 50/2335/XVI/2017
Beschluss:
Der Kreisausschuss nimmt die Kosten der Unterkunft und der Bedarfsgemeinschaften zur Kenntnis.
Protokoll:
Landrat Hans-Jürgen
Petrauschke führte aus, dass die Veränderungen zum Vorjahr aus der neuen
Kostenerstattung durch den Bund resultieren würden. Der Bund erstatte ab 2017
die flüchtlingsbedingten Kosten in Gänze. Dadurch sei die Vergleichbarkeit des
Nettoaufwandes nur begrenzt möglich. Der Gesamtaufwand liege 3 Mio. € über den
erwarteten Kosten. Allerdings beinhalte der Gesamtaufwand die
flüchtlingsbedingten Kosten, sodass dies nicht unbedingt Auswirkungen auf den
Haushalt mit sich ziehe.
Kreistagsabgeordnete
Susanne Stephan-Gellrich merkte an, dass die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften
auffällig gestiegen sei. Sie fragte, ob die Ursache für den Anstieg einer
bestimmten Personengruppe zuzuordnen sei.
Landrat Hans-Jürgen
Petrauschke antwortete, dass das Thema Flüchtlinge separat betrachtet werden
müsse. Der größte Anteil der zusätzlichen Bedarfsgemeinschaften ergebe sich aus
dem Personenkreis der Flüchtlinge, die ins SGB II fallen.