Beschluss:

Der Sozial- und Gesundheitsausschuss nimmt den Bericht zur Entwicklung der Investitionskosten bei Tages- und Kurzzeitpflege zur Kenntnis.


Protokoll:

Auf Nachfrage des Ausschussmitgliedes Kresse erklärte Kreisdirektor Brügge, dass sich die Investitionskostenförderung ausschließlich nach der Anzahl der belegten Heimpflegeplätze bemesse. Aufgrund der dadurch verbesserten Auslastung komme diese Regelung den Pflegeheimen im Kreisgebiet und damit letztlich auch einer konstant hohen Pflegequalität zu Gute.