Beschluss:

Der Kreistag beschließt die als Anlage beigefügte Gebührensatzung.

 


Protokoll:

Landrat Hans-Jürgen Petrauschke berichtete, dass voraussichtlich zum 01.06.2018 mit der Inbetriebnahme des Rettungsdienstes in Rommerskirchen die Satzung neu angepasst werden müsse.

 

Kreistagsabgeordneter Rainer Thiel fragte, ob für Kaarst ebenfalls eine Anpassung erforderlich sei.

 

Kreiskämmerer Ingolf Graul antwortete, dass die Rettungswache Kaarst aufgrund einer Vereinbarung zwischen Stadt und Rhein-Kreis Neuss von der Stadt Neuss betrieben werde. Dadurch würden alle Aufwendungen und Erträge über die Satzung der Stadt Neuss abgerechnet.

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig