Beschluss:

Gemäß § 83 Abs. 1 und 2 GO NRW nimmt der Kreistag die im zweiten Verzeichnis 2017 unter b) dargestellten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen zur Kenntnis. Er genehmigt, die unter a) dargestellten überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen.

 


Protokoll:

Kreistagsabgeordneter Rainer Thiel fragte unter Bezug auf die Vorlage, ob sich die Übertragung der Beihilfe für Beschäftigte und Versorgungsempfänger auf die Kreisumlage auswirke. Weiterhin seien 100.000 € für Gutachten der Krankenhäuser ausgegeben worden. Er erkundigte sich, ob keine weiteren Ausgaben aus diesem Bereich abgeflossen seien.

 

Kreiskämmerer Ingolf Graul erläuterte, dass sich die Übertragung der Beihilfe nicht auf die Kreisumlage auswirke. Grund dafür sei, dass der zu erbringende Mehrbetrag ins Jahresergebnis 2017 einfließe und sich dadurch nicht mehr auf die festgesetzte Kreisumlage 2017 auswirken könne.