Protokoll:

Kreisdirektor Petrauschke berichtete, dass zwei private Unternehmen in den Jahren 2000, 2001 und 2003 die Genehmigung zum Betrieb von 11 Fahrzeugen für den qualifizierten Krankentransport im Sinne von § 18 ff Rettungsgesetz NRW beantragt haben. Im Rahmen eines vor dem Oberverwaltungsgericht des Landes Nordrhein-Westfalen geschlossenen Vergleiches habe sich der Rhein-Kreis Neuss bereit erklärt, die Genehmigung zum Betrieb von 2 Fahrzeugen für den qualifizierten Krankentransport zu erteilen. Der Betrieb soll zum 01.05.2009 aufgenommen werden. Die Genehmigung bezieht sich ausschließlich auf den Krankentransport. Der Bereich der Notfallrettung werde nicht tangiert.