Protokoll:

Anmerkung der Verwaltung:

 

In Nordrhein-Westfalen ergibt sich die Wohnraumförderung gemäß der nachfolgenden Tabelle:

 

Bereitgestellte Wohnraumförderungsmittel

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2011

2012

2013

2014

2015

2016

2017

2018

2019

2020

 

Mio €

Mio €

Mio €

Mio €

Mio €

Mio €

Mio €

Mio €

Mio €

Mio €

Kompensations-zahlungen des Bundes

79

79

79

97

97

296

296

296

191

vorauss.        97

Mittel der NRW.BANK (Land NRW)

721

721

721

703

703

804

804

504

609

703

insgesamt:

800

800

800

800

800

1.100

1.100

800

800

800

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Förderung Mietwohnungen

400

450

450

450

450

700

700

520

 

 

Förderung investive Bestands-maßnahmen

200

200

150

150

150

150

150

80

 

 

Förderung Eigenheime

200

200

80

80

80

80

80

100

 

 

Förderung Quartiers-entwicklung

 

 

70

70

70

120

120

50

 

 

Förderung Studenten-wohnungen

 

 

50

50

50

50

50

50

 

 

 

 

Die Kompensationszahlungen des Bundes sind im Zusammenhang mit der Flüchtlingsdiskussion erhöht worden.

 

Für den Rhein-Kreis Neuss ergab sich aus diesem Förderrahmen für das Jahr 2016 ein Förderkontingent von 15,3 Mio. Euro. Tatsächlich wurden 26,2 Mio. Euro für den Rhein-Kreis Neuss bewilligt. Damit konnten im Jahr 2016 205 Mietwohnungen und 24 Heimplätze gefördert werden.

 

Für das Jahr 2017 ergab sich aus den Zahlen ein Förderkontingent für den Rhein-Kreis Neuss in Höhe von ebenfalls 15,3 Mio. Euro. Tatsächlich können voraussichtlich im Rhein-Kreis Neuss 34,8 Mio. Euro bewilligt werden. Mit diesen Mitteln können in diesem Jahr 277 Mietwohnungen und 24 Heimplätze gefördert werden.

 

Die Abweichung zwischen dem Förderkontingent und den tatsächlich bewilligten Wohnungen im Rhein-Kreis Neuss ergibt sich im Wesentlichen aus folgenden Gründen:

 

-    In anderen Kreisen und kreisfreien Städten wurde das zur Verfügung stehende Förderkontingent nicht in vollem Umfang ausgeschöpft.

-    Die Wohnungsbaugenossenschaften/-gesellschaften im Rhein-Kreis Neuss haben hohe Bauaktivitäten entwickelt und entsprechende Anträge gestellt.

-    Die Bewilligungsbehörde des Rhein-Kreises Neuss war in der Lage, die eingehenden Anträge sachgerecht und zügig zu bearbeiten.

Die Antragslage für das Jahr 2018 ist schwer einzuschätzen. Es muss davon ausgegangen werden, dass hinsichtlich des Förderjahrgangs 2017 ein „Vorzieheffekt“ seitens der Investoren im öffentlich-geförderten Wohnungsbau eingetreten ist. Gründe dafür können sein:

 

-    Dass das Inkrafttreten der neuen Landesbauordnung teilweise höhere Anforderungen hinsichtlich der Barrierefreiheit mit sich bringt.

-    Eine Kürzung der bereit gestellten Fördermittel für 2018 erwartet wurde.

-    Unklarheit über gegebenenfalls zu erwartende Änderungen der Förderungsbestimmungen für 2018 bestand.

Ob der Rückgang der Wohnraumfördermittel für 2018 tatsächlich dazu führt, dass Förderanträge für öffentlich geförderten Wohnraum im Rhein-Kreis Neuss nicht bedient werden kann, kann unter diesen Voraussetzungen daher nur schwer abgeschätzt werden.