Beschluss:

Für die nachfolgend aufgeführten Kindertageseinrichtungen wird zum Ausbau der Plätze unter 3 Jahren auf Antrag der Träger ein Kreiszuschuss gemäß Beschluss des Jugendhilfeausschusses (JhA/20081106/Ö2.4) vom 6.11.2008 gewährt. Ein Zuschuss neben der Landesförderung ist möglich. Der Träger hat jedoch den 10 %igen Eigenanteil aus der Landesförderung ggf. aus der Rücklage selbst zu tragen. Der Zuschuss beträgt 50 % der die Landesförderung übersteigenden anerkennungsfähigen Kosten, unter Einberechnung der verbleibenden Rücklagen der Tageseinrichtung. In Ergänzung zu diesem Bescheid vom 06.11.2008 wird festgestellt, dass die zusätzliche Förderung des Jugendamte an die Laufzeit des Investitionsprogramms des Bundes/Landes geknüpft ist und zum 31.12.2013 endet.

Die Bewilligung des Zuschusses erfolgt unter dem Vorbehalt der Überprüfung der von den Trägern angegebenen Rücklagen. Ergibt die Prüfung eine geänderte Rücklage, so passt die Verwaltung den Zuschuss an die geänderte Rücklage an.

Die Mittel stehen vorbehaltlich der Verabschiedung des Haushalts im Jahr 2009 im Produktplan 060 361 010 zur Verfügung.

  1. Gemeindekindergarten Hoeningen, Rommerskirchen

Gefördert werden der Umbau und die Einrichtung einer kleinen altersgemischten Gruppe. Zu Kosten von 108.500 € beträgt die Landesförderung 62.460 € und der Fehlbetrag aus der Landesförderung 39.100 €. Die Rücklage der Einrichtung zum 31.7.2008 beträgt 30.114 €. Der Zuschuss des Jugendamtes beträgt 15.926 €.

  1. kath. Kindergarten St. Georg, Liedberg

Gefördert werden der An- und Umbau sowie die Einrichtung von 2 Gruppen für Kinder ab 2 Jahren. Zu Kosten von 241.200 € beträgt die Landesförderung 216.000 € und der Fehlbetrag aus der Landesförderung 1.500 €. Die Rücklage der Einrichtung zum 31.7.2008 beträgt 12.407 €. Der Zuschuss des Jugendamtes beträgt 750 €.

  1. integrativer Kindergarten Josef-Thory-Str., Korschenbroich

Gefördert werden der An- und Umbau und die Einrichtung einer kleinen altersgemischten Gruppe. Zu Kosten von 212.180 € beträgt die Landesförderung 144.000 € und der Fehlbetrag aus der Landesförderung 52.180 €. Die Rücklage der Einrichtung zum 31.7.2008 beträgt 57.358 €. Der Zuschuss des Jugendamtes beträgt 10.822 €.

  1. städt. Kindergarten Am Sportplatz, Korschenbroich

Gefördert werden der An- und Umbau und die Einrichtung einer kleinen altersgemischten Gruppe. Zu Kosten von 178.860 € beträgt die Landesförderung 144.000 € und der Fehlbetrag aus der Landesförderung 18.860 €. Die Rücklage der Einrichtung zum 31.7.2008 beträgt 1.740 €. Der Zuschuss des Jugendamtes beträgt 9.430 €.

  1. städt. Kindergarten Herrenshoff

Gefördert werden der Umbau und die Einrichtung einer kleinen altersgemischten Gruppe. Zu Kosten von 114.000 € beträgt die Landesförderung 43.200 € und der Fehlbetrag aus der Landesförderung 66.000 €. Die Rücklage der Einrichtung zum 31.7.2008 beträgt 45.935 €. Der Zuschuss des Jugendamtes beträgt 24.865 €.

  1. städt. Kindergarten Pesch

Gefördert werden der An- und Umbau sowie die Einrichtung von 2 Gruppen für Kinder ab 2 Jahren. Zu Kosten von 257.000 € beträgt die Landesförderung 216.000 € und der Fehlbetrag aus der Landesförderung 17.000 €. Die Rücklage der Einrichtung zum 31.7.2008 beträgt 0 €. Der Zuschuss des Jugendamtes beträgt 8.500 €.

  1. Montessori-Kinderhaus Stessen

Gefördert werden der Umbau und die Einrichtung einer kleinen altersgemischten Gruppe. Zu Kosten von 135.566 € beträgt die Landesförderung 105.350 € und der Fehlbetrag aus der Landesförderung 30.216 €. Die Rücklage der Einrichtung zum 31.7.2008 beträgt 0 €. Der Zuschuss des Jugendamtes beträgt 15.108 €.

 

  1. Gemeindekindergarten Abenteuerland Rommerskirchen

Gefördert werden der An- und Umbau sowie die Einrichtung einer kleinen altersgemischten Gruppe und einer Kindergartengruppe 2 – 6 Jahre. Zu Kosten von 278.850 € beträgt die Landesförderung 234.000 € und der Fehlbetrag aus der Landesförderung 18.850 €. Die Rücklage der Einrichtung zum 31.7.2008 beträgt 0 €. Der Zuschuss des Jugendamtes beträgt 9.425 €.

 

  1. Kindertagesstätte Rektor-Thoma-Str., Jüchen

Vorbehaltlich der Bewilligung der Landesfördermittel durch das Landesjugendamt, soll der Umbau der Kindertagesstätte Rektor-Thoma-Str. in Jüchen durch einen Zuschuss des Jugendamtes gefördert werden.

 


 

Herr Dierselhuis informierte den Kreisjugendhilfeausschuss über die Fortführung der Investitionskostenförderung u3 auf Grundlage der Bedarfszahlen.

Bisher seien insgesamt 14 Investitionskostenförderungsanträge vom Landschaftsverband bewilligt, ein Antrag sei wegen Unterschreitung der Bagatellgrenze abgelehnt und über einen Antrag sei noch nicht entschieden worden.

Hinsichtlich des Ausbaus von Plätzen für Kinder unter 3 Jahren sei man sehr gut aufgestellt. Während die Versorgung zum 01.08.2009 bereits bei über 20 % liege, sei für 2010 schon mit über 26 % zu rechnen.

Dabei handele es sich um einen gemeinsamen Erfolg des Kreisjugendhilfeausschuss und der Verwaltung, da man durch eine vorausschauende und gute Zusammenarbeit rechtzeitig auf die aktuellen und zukünftig noch steigenden Bedarfslagen reagiert hätte.

 

Entsprechend der Sitzungsvorlage lägen aktuell 8 Zusatzanträge der Träger, welche bereits durch das Landesjugendamt bewilligt wurden, zur Beratung und Entscheidung im Kreisjugendhilfeausschuss vor.

 

Auf Nachfrage von Herrn Heyner teilte Herr Dierselhuis mit, dass über den bisher noch nicht beschiedenen Antrag bereits in ca. 3-4 Wochen mit einer Entscheidung zu rechnen sei. Es handele sich hierbei um die Kindertagesstätte Rektor-Thoma-Straße aus Jüchen.

Um die Baumaßnahme dann zeitnah beginnen zu können sobald die Bewilligung vorläge, schlug Herr Dierselhuis vor, den Beschlussvorschlag der Verwaltung um diese Maßnahme zu ergänzen.

 

Frau Quellmann zeigte sich über die positiven Entwicklungen erfreut. Sie teilte außerdem mit, dass z.B. durch die frühere Einschulung der Kinder zukünftig noch mehr Plätze geschaffen werden könnten.

 

Herr Lonnes bestätigte dies und ergänzte, dass man sich auf einem guten Weg befände. Während die Versorgungsquote in NRW durchschnittlich bei 7,1 % läge, sei man im Bereich Jüchen, Korschenbroich und Rommerskirchen bereits zum jetzigen Zeitpunkt bei einer Versorgungsquote von über 20 %.

Der Ausbau der Plätze für Kinder unter 3 Jahren erfolge vorausschauend und bedarfsgerecht.

 

Der Vorsitzende ließ anschließend, unter Ergänzung des Beschlusses über den bisher durch das Landesjugendamt noch nicht beschiedenen Antrag, über den Beschlussvorschlag der Verwaltung abstimmen und der Kreisjugendhilfeausschuss fasste einstimmig den folgenden Beschluss: