Beschluss:

Der Arbeiterwohlfahrt wird zu voraussichtlichen anerkennungsfähigen Betriebskosten von 6.000,00 € für den Betrieb der Spielgruppen für das Jahr 2009 ein Kreiszuschuss von einem Drittel der Kosten, entspricht 2.000,00 €, vorbehaltlich der Genehmigung des Haushalts 2009, gewährt.

Die Verwendung des Zuschusses ist bis zum 31.03.2010 nachzuweisen.

 

Die Mittel sind im Haushalt 2009 im Produktplan 060 361 010 eingeplant.

 


 

Der Kreisjugendhilfeausschuss fasste einstimmig ohne Aussprache den folgenden Beschluss: