Beschluss:

Dem Paritätischen Sozialdienst wird zu den Betriebskosten von Spielgruppen für das Jahr 2009 ein freiwilliger Zuschuss in Form einer Pauschale je Spielgruppe von 895 €/Jahr x 4 Gruppen = 3.580 € + ein Mietzuschuss von 1/3 der Mietkosten = 592,00 €, ergibt zusammen 4.172,00 € gewährt. 

Die Verwendung des Zuschusses ist bis zum 31.03.2010 nachzuweisen.

Die Höhe des Zuschusses ergibt sich aus der Zahl der tatsächlich angebotenen Gruppen und den tatsächlichen Mietzahlungen.

 

Die Mittel sind im Haushalt 2009 im Produktplan 060 361 010 eingeplant.

 


 

Der Kreisjugendhilfeausschuss fasste einstimmig ohne Aussprache den folgenden Beschluss: